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Der E-Mail-Anbieter und sein Hauptquartier


EuGH-Safe Harbor-Urteil: Weshalb ein Rechenzentrum in Europa nicht automatisch zum "sicheren Hafen" wird
Im vorliegenden Fall, der im September 2015 in die Berufung ging, wehrt sich Microsoft gegen die Herausgabe von E-Mails eines europäischen Nutzers, die im Microsoft-Rechenzentrum in Dublin gespeichert sind

(23.12.15) - Die Aussage einiger namhafter amerikanischer Cloud Computing-Anbieter, mit dem Eröffnen europäischer Rechenzentren die nach dem EuGH-Safe Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 entstandene rechtliche Lücke zu schließen und damit den von europäischen Behörden geforderten, höheren Datenschutz zu gewährleisten, wird von zahlreichen IT-Sicherheitsexperten als nicht ausreichend beurteilt.

Denn die US-Anbieter unterliegen auch mit ihren europäischen Standorten dem amerikanischen Recht, das unter anderem eine Herausgabe von Anwenderdaten an Behörden und staatliche Stellen fordert. Dies beweist ein Rechtsstreit, den die Firma Microsoft bereits seit 2014 gegen eine Behörde aus den USA führt.

Im vorliegenden Fall, der im September 2015 in die Berufung ging, wehrt sich Microsoft gegen die Herausgabe von E-Mails eines europäischen Nutzers, die im Microsoft-Rechenzentrum in Dublin gespeichert sind. Wie die Zeitschrift Guardian*) berichtete, erklärte Microsoft-Justiziar Joshua Rosenkranz in der Verhandlung: "We would go crazy if China did this to us", auf gut deutsch "Wir würden verrückt werden, wenn die Chinesen dies mit uns machen würden."

Die Gegenseite, das US-Justizministerium, hielt dagegen, dass die Regierung das Recht habe, die E-Mails von jeder Person auf der Welt anzufordern, solange nur deren E-Mail-Anbieter sein Hauptquartier innerhalb der US-Grenzen habe.
*) The Guardian-Bericht: http://bit.ly/1hZa9Kt
(Oodrive: ra)

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