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Datenschutz fängt auch im Online-Handel


Server sind Datenverarbeitungsanlagen im Sinne des BDSG
Und für diese hat der Gesetzgeber konkrete technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der speziellen, datenschutzrechtlichen Anforderungen definiert

(26.08.13) - Der Datenschutz ist weiterhin in aller Munde – gerade im E-Commerce. Dabei geht es für Betreiber von Online-Shops nicht nur allein darum, aus Image-Gründen verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten von Kunden umzugehen oder aus Eigeninteresse besonders sensible Informationen zu schützen. Vielmehr gilt es konkrete gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Diese hat der Gesetzgeber im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Es regelt die Datenerfassung, -verarbeitung und -aufbewahrung in Unternehmen und betrifft damit unmittelbar die IT-Infrastrukturen von Online-Händlern. "Im Fokus stehen dabei vor allem die Server eines Online-Shops. Zumal überwiegend hier personenbezogene Daten gespeichert werden", berichtet der Hosting-Experte Sebastian Bluhm, Vorstand der Profihost AG.

Gerade in Zeiten von Cloud Computing ist die weltweite Verteilung von Daten eine gängige Praxis. Viele Lösungen zur Datenauslagerung für Unternehmen basieren auf dieser Technologie und führen die Daten oftmals ins Ausland ab, da die Serverfarmen der Anbieter nicht in Deutschland liegen. "Nicht nur die derzeitigen Abhörpraktiken der USA zeigen, dass die Verlagerung von geschäftskritischen Daten ins Ausland sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich mit hohen praktischen Risiken verbunden sein kann", erläutert Sebastian Bluhm.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Server sind Datenverarbeitungsanlagen im Sinne des BDSG. Und für diese hat der Gesetzgeber konkrete technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der speziellen, datenschutzrechtlichen Anforderungen definiert. Hierzu zählen gemäß BDSG-Anlage zu § 9 Abs. 1 insbesondere die Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle. Demnach ist Unbefugten der Zutritt zu den IT-Systemen mit den personenbezogenen Daten zu verwehren. Unbefugte sind ebenso an der Nutzung der Systeme zu hindern. Außerdem dürfen nur Befugte Zugriff auf Daten nehmen, die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegen. Es ist zu verhindern, dass Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. "Verstöße gegen diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen können zu Bußgeldern führen", warnt der Vorstand der Profihost AG.

Für Online-Händler lohnt es daher, das Hosting ihrer Shops spezialisierten Dienstleistern anzuvertrauen. (Profihost: ra)

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