Datenschutz: IT-Systeme können deutsche Arbeitnehmerdaten nicht löschen Neue IT-Standards werden für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten zum Pflichtprogramm deutscher Unternehmen
(23.07.13) - 80 Prozent der IT-Systeme deutscher Arbeitgeber sind auf die neuen Datenschutz-Gesetze der Bundesregierung nicht vorbereitet. Das Problem: Informationen, die ein Unternehmen im Bewerbungsverfahren oder während des Arbeitsverhältnisses gesammelt hat, können mit den derzeitig genutzten Softwareprogrammen nicht regelkonform gelöscht werden. Sie verbleiben damit in den Systemen der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung der Unternehmensberatung ROC Deutschland.
Die Politik in Deutschland hat sich auf die Fahnen geschrieben, Arbeitnehmerdaten künftig besser zu schützen. Informationen über eine Person sollen demnach nicht mehr auf unbestimmte Zeit von einem Unternehmen gespeichert werden, sondern sind nach fest vorgeschriebenen Regeln wieder zu löschen. In der praktischen Umsetzung stellt das die IT-Abteilungen jedoch häufig vor unlösbare Probleme. Der Grund: Die aktuellen Standards bei der Datenerfassung und Bearbeitung lassen es technisch nicht zu, die Löschaufträge zuverlässig abzuwickeln.
"Neue IT-Standards werden für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten zum Pflichtprogramm deutscher Unternehmen", prognostiziert Roman Seeberger von der Unternehmensberatung ROC Deutschland. "Die gesetzlich geplanten Löschpflichten lassen sich künftig nur umsetzen, wenn bereits bei der ersten Datenerfassung ein Qualitätssicherungssystem zum Einsatz kommt. So wird in einem ersten Schritt dafür gesorgt, dass die Informationen korrekt, vollständig und schlüssig sind. Auf dieser Grundlage machen es IT-Tools anschließend möglich, alle Arbeitnehmerdaten über Fachbereiche hinweg ordnungsgemäß zu verwalten und Löschpflichten einzuhalten."
Die Anfang 2013 eingetretenen Verzögerungen beim Gesetzgebungsverfahren zum neuen Arbeitnehmer-Datenschutz sollten die Chefetagen in den Unternehmen nutzen, sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten. (ROC: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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