Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken: Was ändert sich 2025 Ab dem 1. Januar 2025 werden neue Obergrenzen für den Schutzumfang eingezogen
Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss. Mit der Reform von 2023 konzentriert sich der Einlagensicherungsfonds noch stärker auf seine Kernaufgabe: den Schutz der privaten Sparerinnen und Sparer. Dass diese sich auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssen, ist und bleibt die oberste Maxime.
Neben Privatpersonen schützt der Einlagensicherungsfonds auch nichtfinanzielle Unternehmen, Stiftungen und karitative Einrichtungen. Hinzu kommen Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – wie etwa Sozialversicherungen. Unter den Schutz des Einlagensicherungsfonds fallen ausschließlich Einlagen, die sich auf Konten von Mitgliedsbanken in Deutschland befinden.
Was ändert sich ab 2025? Ab dem 1. Januar 2025 werden neue Obergrenzen für den Schutzumfang eingezogen: Grenzen, die sich am tatsächlichen Schutzbedarf der Einleger orientieren. Diese Grenzen werden auch weiterhin um ein Vielfaches über der maximalen Entschädigungssumme der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland (100.000 Euro) liegen, so dass sich für nahezu alle privaten Sparerinnen und Sparer durch diese Anpassung in den nichts ändert. Konkret wird der Schutzumfang wie folgt angepasst:
>> Ab dem 1. Januar 2025 sinkt die prozentuale Sicherungsgrenze für jedes Mitgliedsinstitut auf 8,75 Prozent der Eigenmittel. >> Der Schutzumfang beträgt maximal 3 Millionen Euro für private Sparer und maximal 30 Millionen Euro für Unternehmen. >> Ab 2030 beträgt der Schutzumfang für private Sparer dann bis maximal 1 Million Euro. Für Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro.
Damit werden auch nach dem Jahr 2030 in Deutschland die Sicherungsgrenzen deutlich höher liegen als bei den Einlagensicherungen aller anderen europäischen Staaten. Durch die langen Übergangsphasen haben die Einlegerinnen und Einleger zudem ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.
Durch diese Reform werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Einlagensicherung der privaten Banken auch langfristig auf einem stabilen Fundament steht. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 22.11.24 Newsletterlauf: 24.02.25
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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