Korruption und Geldwäsche
Warum ist das Thema "Geldwäsche" relevant für Koalitionen gegen Korruption?
Die "Arbeitsgruppe Geldwäsche" von Transparency beschäftigt sich mit der Frage des Umgangs mit Vermögenswerten, die aus kriminellen Vortaten, insbesondere aus Korruption stammen
(26.03.07) – Die "Arbeitsgruppe Geldwäsche" von Transparency weist auf eine Schätzung der Weltbank hin, nach der weltweit pro Jahr zwischen 50 – 80 Mrd. Dollar als Mittel für Bestechung eingesetzt werden. Dies soll ziemlich genau der jährlichen Entwicklungshilfe der OECD-Länder entsprechen. Die Forderung von Transparency lautet: Bestechung im Geschäftsverkehr muss langfristig Vortat zur Geldwäsche werden.
Laut Transparency (http://www.transparency.de/Geldwaesche.629.0.html) ist es besonders gravierend, dass von den weltweiten Bestechungsgeldern ein großer Teil in die privaten Taschen von öffentlichen Amtsträgern oder privaten Funktionsträgern wandert. Diese haben sich dann zu Lasten der Bevölkerung oder eines Unternehmens bereichert.
Während über all auf der Welt die jeweilige Staatsgewalt versucht, die entsprechenden Straftäter zu verurteilen und die Einnahmen aus Korruption abzuschöpfen, versuchen Kriminelle, sich der Verurteilung zu entziehen oder zumindest die bemakelten Vermögenswerte dem Zugriff der Staatsgewalt zu entziehen. Dies geschehe durch Maßnahmen der "Geldwäsche", bei der der Kriminelle (oder ein Dritter) versuche, den direkten Zusammenhang zwischen (Korruptions-) Straftat und konkretem Vermögensgegenstand zu verwischen und dem Staat den Nachweis der Herkunft zu erschweren.
Der Gesetzgeber habe folglich einen eigenen Straftatbestand der "Geldwäsche" geschaffen. Wer also zum Beispiel Gelder aus Drogen-, Menschen- und illegalem Waffenhandel, Korruptions- und Betrugsdelikten wissentlich annimmt oder bewegt, werde bestraft. Auf der anderen Seite versuchen diejenigen Berufszweige, welche besonders oft mit Finanztransaktionen befasst sind, sich selbst davor zu schützen, dass ihre Geschäfte von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht werden. Hierzu existieren Pflichtenkataloge, die größtenteils in Fachaufsichtsgesetzen (Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Gewerbeordnung) geregelt sind.
Zu den potentiellen Koalitionären im Kampf gegen Korruption gehören damit auch solche Institutionen, die wissend oder unwissentlich Mittel aus Bestechlichkeit "waschen". Das sind vor allem Banken und Versicherungen, aber auch sog. "Gatekeeper" wie z.B. Anwälte, Makler und Handelshäuser.
Fazit:
Ein erfolgreicher Kampf gegen Geldwäsche setzt voraus, dass auch eine reibungslose Verwendung von Mitteln aus Bestechlichkeit effektiv unterbunden wird.
Gesetzgeber, Banken und sonstige Finanzdienstleister haben viel getan, um die Geldwäsche effizienter zu bekämpfen
In den letzten fünf Jahren wurden nicht nur Gesetze und Strafmaß verschärft, sondern auch der Druck durch die Bankenaufsicht erheblich erhöht; die Bankenaufsicht nimmt ihr ordnungspolitisches Mandat im Geldwäschebereich deutlich wahr. Dies bereits zu personellen Konsequenzen bei einer deutschen Großbank geführt.
Die großen deutschen Banken und Sparkassen geben jährlich etliche Millionen Euro für die Entwicklung von Software und zur allgemeinen Geldwäscheprävention aus, um auffällige Zahlungsströme im Sinne des Geldwäschegesetzes zu identifizieren. Allein im Jahr 2005 wurden mehr als 8000 Verdachtsmeldungen von Banken an die Strafverfolgungsbehörden geleitet und Kundenbeziehungen beendet. Die Ausbeute auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden ist hingegen erstaunlich gering.
Grenzen einer effizienten Geldwäschebekämpfung, die aber überwunden werden könnten
>> Eine effiziente Geldwäschebekämpfung stößt derzeit an praktische Grenzen. Diese sind nach Meinung von Transparency allerdings überwiegend systemimmanent und komplex, wenn man sie überwinden wollte.
>> Einige Verbesserungen auf der normativen Ebene wären aber schon jetzt möglich: Bestechung im Geschäftsverkehr muss (langfristig) Vortat zur Geldwäsche werden.
>> Börsen und alternative Marktplätze: sind derzeit unverständlicherweise nicht von der Geldwäscheregulation erfasst; auch hier muss schnellstmöglich eine Gesetzesänderung herbeigeführt werden.
>> Die anstehende Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie muss hinsichtlich Hedge-Funds oder ähnlicher intransparenter oder kaum regulierter Strukturen die Gefahren der Korruption und Geldwäsche angemessen widerspiegeln
>> Das Grundverhältnis inländischer Banken, Finanzdienstleister und der politischen Kräfte zu OFCs - Offshore-Financial-Centers – muss systemisch überdacht werden
>> Die Behandlung von Politisch Exponierten Personen in der Korruptions- und Geldwäscheprävention muss durch einen breiteren Risikoansatz ersetzt werden. (Transparency: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>