Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance berührt zunehmend den Mittelstand


Mittelstand unter Druck: Nicht nur der Datenschutz stellt die IT-Leiter vor Herausforderungen, auch Aspekte der Handels- und Steuergesetzgebung sind wichtig
EDV muss sich mit Fragestellungen der Compliance auseinandersetzen - Haftungsfragen gegenüber Geschäftspartnern durch eine schlechte IT-Sicherheit werden selten bedacht


(15.05.07) - Im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) werden Fragestellungen der Compliance immer bedeutender. Doch nicht nur der Datenschutz stellt die IT-Leiter vor Herausforderungen, sondern auch Aspekte der Handels- und Steuergesetzgebung sind wichtig. Darüber hinaus sind erfahrungsgemäß auch im Mittelstand (KMU = Kleine und Mittlere Unternehmen) die Problemstellungen der Globalisierung wie Sarbannes Oxley (SOX) oder internationaler Datentransfer, aber auch die ISO 27001 angekommen – und dass, obwohl sie im Regelfall keine gesetzliche Verpflichtung darstellen. Dies wurde auf der diesjährigen "IT-Trends Sicherheit" am 8. Mai in Bochum durch die UIMC thematisiert.

Nicht nur in Großunternehmen muss sich die EDV zunehmend mit Fragestellungen der Compliance (Ordnungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit) auseinandersetzen. Hierbei stellen schon die bereits seit Jahren bekannten Themen wie der Datenschutz insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) z. T. vor nicht gerade triviale Probleme: So müssen ein fachkundiger und zugleich interessenskonfliktfreier bzw. zuverlässiger Datenschutzbeauftragter bestellt, Zulässigkeitsfragestellungen geprüft und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Neben diesen altbekannten Fragestellungen stehen Themen wie allgemeine Gleichbehandlung, handels- und steuerrechtliche Anforderungen (wie beispielsweise GoDV, GdPSU) und Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden auf der Agenda der IT-Abteilungen zur Diskussion. Haftungsfragen gegenüber Geschäftspartnern durch eine schlechte IT-Sicherheit werden zum Teil gar nicht erst bedacht. Auch der internationale Datentransfer oder Sarbannes Oxley sind mittlerweile Themenbereiche, denen sich nicht nur Großunternehmen, sondern unter Umständen auch der deutsche Mittelstand im Zusammenhang mit ausländischen Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen widmen muss.

"Alleine diese exemplarischen Ausführungen zu möglichen Anforderungen an die EDV zeigt das Risikopotential, welches sich insbesondere KMU zunehmend aussetzen", sagte Dr. Jörn Voßbein, Geschäftsführer der UIMC sowie mehrfach bestellter externer Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter. Ferner gehen Wirtschaftsprüfer zunehmend dazu über, die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung zu prüfen; und auch Banken und Investoren interessieren sich hierfür. Um diesen Risiken zu begegnen, müssen die o.g. Fragestellungen strukturiert angegangen, Schwachstellen aufgedeckt und mittels innerbetrieblicher Maßnahmen begegnet werden.

"Doch vielen EDV- und Unternehmensleitern scheint gar nicht bekannt zu sein, welche Vorgaben für sie einschlägig sind und welchen Risiken sie sich aussetzen, geschweige denn, wie sie diesen begegnen können", wie Tim Hoffmann, dessen Erfahrungswerte als Datenschutz- und IT-Sicherheitsberater im Mittelstand auf der diesjährigen "IT-Trends Sicherheit" in vielen Gesprächen diesbezüglich bestätigt wurden. "Dies ist aber auch nicht weiter verwunderlich: Wer denkt bei IT-Vorhaben schon an BGB, HGB und UWG?" Dies hat die UIMC zum Anlass genommen, in ihrem Vortrag "Ist meine EDV ordnungsgemäß?" über die Anforderungen und Risiken zu informieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu skizzieren.

Darüber hinaus zeigte sich auf dem Fachkongress, dass für die Vielzahl der anwesenden EDV-Verantwortlichen aus dem Mittelstand die ISO 27001 von steigendem Interesse ist, aber oftmals Bedenken hinsichtlich der Umsetzung bestehen. "Die Erläuterungen, dass diese durch den Einsatz von speziellen Analyse-Tools und von pragmatischen Auditoren, die einerseits erfahren sind und andererseits ‚das Rad nicht neu erfinden’ müssen, unbegründet sind, haben die Gesprächspartner aber nicht nur beruhigt, sondern vielmehr darin bestärkt, das Thema im eigenen Hause voranzutreiben", so Tim Hoffmann weiter.

Die Aktualität dieser Themen zeigte sich auch durch das Interesse der Zuhörer sowie durch intensive Diskussionen am Ausstellungsstand. Schließlich können sowohl die ISO 27001 als auch die rechtlichen Fragestellungen – sofern sie nicht als Selbstzweck verstanden werden – nicht nur eine gute Argumentationshilfe für die Bemühungen für mehr Sicherheit der eigenen EDV sein, sondern auch als Chance und als Richtschnur genutzt werden. (UIMC: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen