Das Recht auf Entschädigung
Verbraucherzentrale Bundesverband: Höchste Zeit für effiziente Sammelklagen in Deutschland und Europa
Durchsetzung von Verbraucherrechten: Einheitlichen Position für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union
(18.03.11) - Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März. "Recht haben und Recht bekommen sind nach wie vor zweierlei", fasste vzbv-Vorstand Gerd Billen den unzulänglichen Zustand zusammen. Angebot und Nachfrage könnten nur harmonieren, wenn unredliche Praktiken abgestraft und Verbrauchern entstandener Schaden zurückerstattet werde. Um dies zu gewährleisten, bedarf es effektiver Muster- und Sammelklagen, um Einzelinteressen zu bündeln.
"Das Recht auf Entschädigung" gehört zu den von den Vereinten Nationen verankerten Grundrechten der Verbraucher. Es ist das Motto der europäischen Verbraucherorganisationen anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2011. Anlass ist eine bis Ende April andauernde öffentliche Anhörung der Europäischen Kommission, die zu einer einheitlichen Position für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union führen soll. Dabei geht es auch um die Notwendigkeit einer besseren Ausgestaltung von Sammelklagen. Anders als in Ländern wie Schweden, Portugal und Italien steht Deutschland einer Ausweitung der Klagebefugnisse bisher skeptisch gegenüber: "Die Einführung von Sammelklagen national und europaweit lehnen wir ab", heißt es etwa im aktuellen Koalitionsvertrag.
Zu einer anderen Einschätzung kommt der kürzlich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlichte Evaluationsbericht über die kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland. Der Bericht stützt die Forderung des vzbv nach Einführung von Muster- und Sammelklagen, mit denen Verbraucherverbände Ansprüche von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren für eine Vielzahl von Verbrauchern klären lassen können. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: "Um einen besseren Schutz der Verbraucher zu erreichen, sollten deshalb Musterklagen nicht auf den Bereich des Kapitalanlegerschutzes beschränkt werden und eine allgemeine Sammelklage, mit der Verbraucher gemeinsam ihre Schäden geltend machen können, eingeführt werden."
Abzocke darf sich nicht lohnen
Wer heute von Unternehmen abgezockt wird, erhält selten den entstandenen Schaden erstattet. "Das wäre anders, wenn effektive Klage-Instrumente die Rechtsdurchsetzung erleichtern würden", sagte Gerd Billen. Mit einer erweiterten Sammelklage könnten Rechtsfragen für eine Gruppe von Menschen einheitlich geklärt und Schadensersatzansprüche gebündelt werden. Billen sagteweiter: "Das stärkt die Position der Verbraucher und redlicher Anbieter, entlastet die Justiz, reduziert Kosten." Ziel sei keine Klageindustrie nach amerikanischem Modell, bei dem vor allem die Anwälte profitieren, sondern eine sinnvolle Ergänzung bereits bestehender und bewährter kollektiver Instrumente.
Umfrage: Bei welcher Schmerzgrenze ziehen Sie vor Gericht?
Was würden Sie machen, wenn Sie auf eine Gewinnspiel-Abzocke reinfallen, Ihre Flugreise kurzfristig storniert wird, Sie aus heiterem Himmel eine Rechnung für ein Klingelton-Abo erhalten oder sich herausstellt, dass Ihr Gasversorger oder Ihr Sanitärhersteller überzogene Preise verlangt hat? Würden Sie selbst vor Gericht ziehen oder sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen anschließen? Unter www.vzbv.de/sammelklage rufen der vzbv und die Verbraucherzentralen Verbraucher auf, sich an einer europaweiten Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage läuft bis zum 15. April 2011 und fließt in den Konsultationsprozess der EU-Kommission ein.
Mail: Schreiben Sie der EU-Kommission
Verbraucher können sich auch direkt an die beteiligten EU-Kommissare wenden und Einfluss auf den Konsultationsprozess nehmen. Hierzu hat der vzbv eine E-Mail vorbereitet mit der Forderung, den Interessen der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte mehr Gewicht zu geben. Wer dieser Forderung mit einer persönlichen Mail an die EU-Kommission Nachdruck verleihen will, findet unter www.vzbv.de/sammelklage-mail ein entsprechendes Mail-Formular. (Vebraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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