Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Wahrung der Compliance im Blick


EU-DSGVO drängt mehr Unternehmen zur Verschlüsselung der Kommunikation als das Geschäftsgeheimnisgesetz
Geschäftsgeheimnisgesetz fordert sichere Datenverschlüsselung von Unternehmen



Autor: Zertificon Solutions

Zwei Gesetzesvorgaben drängen derzeit die Chefetagen, sich mit dem Thema Verschlüsselung zu beschäftigen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft und stärkt die Datenschutzrechte von Privatpersonen. Die Verschlüsselung personenbezogener Daten ist durch sie EU-weit gesetzliche Pflicht geworden. Empfindliche Bußgelder, gepaart mit der hohen Chance, dass Verstöße gegen die EU-DSGVO tatsächlich auffallen, sorgen dafür, dass Unternehmen sich zunehmend um die Wahrung ihrer Compliance sorgen.

Bereits 2016, zwei Jahre vor Inkrafttreten der EU-DSGVO, wurde die Know-how-Schutz-Richtlinie der Europäischen Union zur Förderung der Binnenwirtschaft veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, im EU-Raum einheitliche Schutzregeln für Geschäftsgeheimnisse zu schaffen. In Deutschland wurden die Vorgaben am 21. März 2019 im Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) als neues Stammgesetz verabschiedet. Jetzt müssen Geschäftsgeheimnisse, um rechtlich als solche zu gelten, nachweisbar von den Unternehmen geschützt werden. Wer sensible Daten unverschlüsselt versendet, bleibt ohne gesetzlichen Schutz, wenn Geschäftsgeheimnisse beim Datenversand abgefangen und von anderen genutzt werden.

Bei Zertificon erleben die Vertriebsmitarbeiter täglich, mit welcher Motivation Kunden in die eigene IT-Sicherheit investieren. Die Angst vor Strafen und Bußgeldern liegt hierbei deutlich vorne. Das Bedürfnis, alle Maßnahmen für die Wahrung der eigenen Geschäftsgeheimnisse getroffen zu haben, ist für viele Unternehmer hingegen keine Motivation. Zur Einführung der EU-DSGVO stand das Telefon bei Zertificon selten still. Abteilungen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, fragten nach Verschlüsselungslösungen zum Austausch mit Privatpersonen. Zur Verabschiedung des GeschGehG gab es bisher hingegen nur vereinzelte Anfragen von Unternehmen, die ihre Kommunikation mit Geschäftspartnern und Außendienstlern oder auch die Server-zu-Server-Kommunikation sichern möchten.

Dabei ist die Antwort auf die geltende Rechtslage in beiden Fällen identisch: Benötigt wird eine Lösung für die sichere geschäftliche elektronische Kommunikation. E-Mails und auch große Dateien müssen zuverlässig für die Übertragung verschlüsselt werden können. Deshalb gilt: Wer durch die EU-DSGVO zur Anschaffung einer Verschlüsselungslösung motiviert wurde, kann diese natürlich auch zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen erweitern. (Zertificon Solutions: ra)

eingetragen: 11.06.19
Newsletterlauf: 17.07.19

Zertificon Solutions: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen