Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

"Digitalen Nachlass" regeln


Verbraucherschutzministerin Dr. Merk rät zur digitalen Vorsorgevollmacht
"Am besten schon zu Lebzeiten festlegen, was mit den eigenen Daten geschehen soll"


(22.08.13) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät den Verbrauchern zur Errichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht. Merk: "Mehr als drei Viertel der Verbraucher in Deutschland nutzen bereits das Internet - und geben dabei freiwillig immer mehr Daten von sich preis. Es werden Profile angelegt, Blogs, Homepages und E-Mail-Accounts eingerichtet, Bewertungen abgegeben, Fotoalben hochgeladen und Empfehlungen ausgesprochen. Was aber passiert mit diesen Daten und Profilen, wenn der Internetnutzer verstirbt? Am besten regelt man schon zu Lebzeiten mit einer digitalen Vorsorgevollmacht, wer einmal zu welchen Profilen und Konten Zugang bekommen soll und welche Daten wie lange öffentlich zugänglich bleiben sollen."

In dieser Vollmacht sollten die Konten und Profile aufgelistet sein. Und da an dieser Stelle auch die Zugangsdaten nicht fehlen dürfen, sollte diese Vollmacht an einem sicheren Ort - am besten bei einem Notar - hinterlegt werden.

In jedem Fall sollten die Erben den digitalen Nachlass sichten. Merk sagte: "Nicht nur Besitztümer, Immobilien, laufende Verträge oder Vereinsmitgliedschaften gehen auf die Erben über, sondern auch digitale Rechte und Pflichten. Die Erben sollten so schnell wie möglich ermitteln, welche Daten und Profile des Verstorbenen im Netz vorhanden sind. Der Schutz dieser Daten endet mit dem Tod, eingegangene Verpflichtungen aber nicht. Wichtig ist deshalb eine unmittelbare Reaktion, d.h. die Daten und Profile sollten gelöscht oder auf ein Minimum reduziert werden, bestehende Verträge sollten gekündigt oder umgeschrieben werden."

Weitere Informationen und Tipps zur digitalen Vorsorgemacht und zum Umgang mit den Daten Verstorbener sind im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/digitalernachlass.htm abrufbar. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Invests

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen