Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schenken statt Vererben?


Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - Was viele nicht wissen
Die genannten persönlichen Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden



Auch in diesem Jahr wird in Deutschland wieder viel Geld vererbt werden. Denn die Deutschen sind wohlhabend wie nie zuvor. Auf über 12 Billionen Euro summiert sich das Immobilien- und Geldvermögen der privaten Haushalte. Allerdings müssen Erben und Beschenkte damit rechnen, dass auch der Staat die Hand aufhält - wenn Freibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften überschritten werden.

So gelten nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz grundsätzlich folgende persönliche Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften:

• >> Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
• >> Für jedes Kind 400.000 Euro
• >> Für jedes Enkelkind 200.000 Euro
• >> Für Geschwister, Nichten und Neffen jeweils 20.000 Euro
• >> Für Nichtverwandte ebenfalls jeweils 20.000 Euro.

Darüber hinaus gehende Vermögensbeträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Was viele nicht wissen: Die genannten persönlichen Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Bei größeren Familienvermögen kann es also ratsam sein, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen. Und: Unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern ist die Schenkung des selbstgenutzten Eigenheims immer steuerfrei, unabhängig von Wert der Immobilie.

Zu beachten ist, dass Vermögensübertragungen zu Lebzeiten innerhalb der Familie vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn sie formalen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Zweifel kann es sich deshalb auszahlen, einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen zu Rate zu ziehen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 23.12.16

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen