Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenschutz: Betriebe müssen künftig umdenken


Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO schafft neue Situation
TÜV SÜD DSI: Rechtliche Regelungen für Auftragsdatenverarbeitung



Werden personenbezogene Daten im Auftrag für ein anderes Unternehmen verarbeitet, spricht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von der Auftragsdatenverarbeitung. Es verpflichtet den Auftraggeber, einen Vertrag mit dem Dienstleister zu schließen und diesen regelmäßig und wiederholt hinsichtlich der getroffenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu prüfen. Die Ergebnisse des Datenschutzindikators (DSI) von TÜV SÜD und LMU München zeigen aber, dass 41 Prozent der Befragten keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben und nur gut ein Drittel (36 Prozent) regelmäßig kontrolliert, ob ihre externen Dienstleister die Datenschutzpflichten einhalten.

Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("EU-DSGVO") müssen Betriebe künftig umdenken, da aus der bekannten Auftragsdatenverarbeitung die "Auftragsverarbeitung" wird. Viele der bisher gültigen Anforderungen finden sich auch in der neuen Gesetzgebung wieder, neu ist aber die ausdrückliche Forderung nach Garantien auf Seiten des Dienstleisters, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Zudem kann der bislang schriftlich abzuschließende Vertrag zukünftig auch elektronisch geschlossen werden. Der gesetzliche Anforderungskatalog an inhaltliche Regelungen fordert dabei über das bisherige Maß in Deutschland hinausgehende inhaltliche Absprachen.

Die EU-DSGVO schafft daneben eine "neue Form" der arbeitsteiligen Zusammenarbeit zweier verantwortlicher Stellen. Zukünftig können zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen und sind dann gemeinsam Verantwortliche. Die Vereinbarung muss in transparenter Form erfolgen und Auskunft darüber geben, welche verantwortliche Stelle welche Aufgabe hat. Dabei muss vor allem auf die Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Endkunden eingegangen werden.
Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund die bestehenden Verträge überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Vielleicht stellt auch die gemeinschaftliche Zusammenarbeit die für beide Seiten bessere Alternative dar. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen mit ihren Dienstleistern für die Auftragsverarbeitung, wenn sie sich an Zertifikaten wie "TÜV SÜD Zertifizierte Auftragsdatenverarbeitung" orientieren. Damit weisen Betriebe nach, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz geeignet und angemessen sind. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 03.01.17
Home & Newsletterlauf: 24.01.17

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen