Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Crowdfunding: Worauf ist zu achten?


Wodurch unterscheiden sich Crowdfunding und Crowdinvesting
Beim Crowdinvesting steht hinter der Beteiligung der Geldgeber eine Gewinnabsicht steht - Nicht wenige Crowdfunding-Projekte scheitern bereits in der Umsetzung



Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen. Aber was genau steckt eigentlich hinter der Crowdfinanzierung? Wodurch unterscheiden sich Crowdfunding und Crowdinvesting? Welche Risiken bestehen für die Geldgeber? Und worauf sollte geachtet werden, wenn man sich an einem Crowdfunding-Projekt beteiligen möchte?

Crowdfunding versus Crowdinvesting
Unter dem Oberbegriff Crowdfunding werden meist zwei verschiedene Formen der sogenannten Schwarmfinanzierung zusammengefasst: das eigentliche Crowdfunding und das Crowdinvesting. Charakteristisch für Schwarmfinanzierungen ist, dass es meist drei Beteiligte gibt: die Anleger, die Vermittlungsplattform und das Unternehmen, das an den Markt gehen oder wachsen will.

Beim Crowdfunding beteiligen sich viele Geldgeber mit vergleichsweise geringen Summen an der Realisierung eines innovativen, kreativen oder kulturellen Projekts. Die vielen kleinen Geldbeträge bilden das Startkapital. Die Unterstützung ist grundsätzlich eher als eine Spende zu verstehen. Es gibt Gegenleistungen, die sich meist am betreffenden Projekt orientieren. Das können beispielsweise Sachleistungen sein oder auch eine namentliche Erwähnung.

Hiervon unterscheidet sich das Crowdinvesting, bei dem hinter der Beteiligung der Geldgeber eine Gewinnabsicht steht. Der Anleger oder die Anlegerin stellt dem Unternehmen (einem Startup in der Frühphase) Kapital zur Verfügung und erhält dafür im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn bzw. Zinsen, die sich am Risiko des Projekts bemessen sollen.

Risiko des Totalverlusts
Wer im Rahmen des Crowdinvestings investieren will, sollte sich bewusst machen, dass es sich dabei um ein Hochrisikoinvestment handelt. Es besteht die Möglichkeit des Totalverlusts. Denn: Nur die wenigsten Ideen haben langfristig wirtschaftlichen Erfolg. Nicht wenige Crowdfunding-Projekte scheitern bereits in der Umsetzung. Die Gründe für dafür sind vielfältig und nicht unbedingt durch die Initiatoren verschuldet. Auch äußere Umstände können einer Realisierung entgegenstehen. Die Spannbreite für mögliches Scheitern reicht von der falschen Kalkulation der benötigten Summe bis hin zum Timing oder nachlassendem Interesse der Zielgruppe unter vielen anderen.

Worauf sollte man achten, wenn man investieren möchte?
Projekte, die Geldgeber für ihre Ideen suchen, werden über spezielle Crowd-Plattformen präsentiert. Wichtig zu wissen: Wer über eine solche Plattform investiert, investiert in das betreffende Projekt eines Dritten. Die Unternehmen, die Geldgeber für suchen, zahlen nicht nur dem Kunden Zinsen, sondern auch der Plattform ein Entgelt.

Die Plattform hat also ein eigenes Interesse daran, möglichst viele dieser Projekte zu vermitteln. Daher ist es besonders wichtig, sich vor einer Entscheidung selbst umfassend zu informieren und sich nicht nur auf die Angaben der Plattform zu verlassen.

Neben den Vertragsbedingungen ist im Vermögensanlagen-Informationsblatt genau beschrieben, wofür das Geld verwendet wird. Wichtig sind auch die folgenden Fragen: Welche Laufzeiten hat das Projekt? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was passiert mit dem Geld, wenn es scheitert? Nur auf der Grundlage einer umfassenden und präzisen Information kann die für den Unterstützer richtige Entscheidung getroffen werden. Schwammige oder widersprüchlichen Formulierungen helfen nicht.

Wer nicht komplett auf den investierten Betrag verzichten kann, sollte daher von einer Beteiligung Abstand nehmen. Und in jedem Fall sollte die Investition nur einen kleinen Teil des frei verfügbaren Vermögens ausmachen.

Wichtig: Für eine Beteiligung gibt es Einkommens- und Investitionsgrenzen. Wer bis zu 1.000 Euro in ein Projekt investiert, kann dies ohne weitere Auskünfte tun. Übersteigt die Investition jedoch die Grenze von 1.000 Euro, ist eine Selbstauskunft erforderlich. Mit dieser Auskunft erklärt der Geldgeber, über ein frei verfügbares Einkommen von mindestens 100.000 Euro zu verfügen oder höchstens den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zu investieren. Zudem gibt es ein Maximum: Mehr als 10.000 Euro können nicht investiert werden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 31.05.24
Newsletterlauf: 08.08.24

indevis IT Consulting and Solutions: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen