Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenaustausch: "Elektronische Lohnsteuerkarte"


Rechtliche Neuerungen für Personalabteilungen und Lohnbüros: Vorbereitung auf gesetzliche Änderungen im Lohnbereich nötig
"Elektronische Lohnsteuerkarte": Sobald das Verfahren greift, werden die erforderlichen Besteuerungsmerkmale für die Lohnabrechnung den Arbeitgebern von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt


(13.01.12) - Rund um den Jahreswechsel haben auch diesmal rechtliche Neuerungen Personalabteilungen und Lohnbüros beschäftigt. Die wichtigsten Stichworte für 2012 sind laut Angabe der Datev elektronische Lohnsteuerkarte und Tätigkeitsschlüssel 2010.

Das wichtigste Thema im Lohn-Umfeld im neuen Jahr ist das neue Datenaustauschverfahren "Elektronische Lohnsteuerkarte", dessen Beginn voraussichtlich auf das zweite Quartal 2012 verschoben ist. Sobald das Verfahren greift, werden die erforderlichen Besteuerungsmerkmale für die Lohnabrechnung den Arbeitgebern von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für seine Arbeitnehmer monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen und für die Lohnabrechnung die jeweils geltenden ELStAM zu berücksichtigen.

Dazu benötigt er unter anderem Steuer-ID und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sowie die Information, ob die Tätigkeit im Unternehmen eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung ist. Da ein Abruf ohne diese Angaben nicht möglich ist, müssen eventuell noch fehlende Steuer-IDs der Mitarbeiter bis zum Start des Verfahrens nachgetragen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte das elektronische Rückmeldeverfahren eingerichtet werden, mit dem die bei den Institutionen abgerufenen Daten direkt ins Lohnprogramm übernommen werden können.

Auf Beschluss der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger wird der Tätigkeitsschlüssel, der unter anderem für statistische Auswertungen benötigt wird, für Meldezeiträume nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit Dezember 2011 von bisher fünf auf künftig neun Stellen erweitert, um ihn aussagekräftiger zu machen. Grund für diese Änderung ist die nicht mehr zeitgemäße Aufstellung der Berufsbezeichnungen.

Durch die neue inhaltliche Definition des Tätigkeitsschlüssels ist eine automatische Umstellung nicht möglich. Deshalb muss der neue Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) für jeden Arbeitnehmer in den Personaldaten erfasst werden. Sofern nicht bereits geschehen, sollte diese Umstellung nun schnellstmöglich angegangen werden, da bereits die möglicherweise für Dezember 2011 erforderlichen DEÜV-Meldungen ausschließlich mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel funktioniert. Das gilt auch für die DEÜV-Jahresmeldung 2011. (Datev: ra)

Datev: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen