Lohnsteuerkarte: Die Karte hat fast ausgedient -Arbeitnehmer erhalten keine Lohnsteuerkarten mehr Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit - Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen
(18.11.10) - In diesem Jahr bleibt der Briefkasten leer: Steuerpflichtige erhalten keine neuen Lohnsteuerkarten von ihrer Kommune. Hintergrund ist die geplante Einführung eines rein elektronischen Verfahrens. Umgesetzt wird dieses "ElsterLohn II" genannte Verfahren zwar erst ab 2012, im Hinblick auf diese Umstellung werden aber bereits für das kommende Jahr keine "Pappkarten" mehr ausgegeben.
Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit. Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen und dürfen die Karte für 2010 deshalb nicht wie bisher am Jahresende vernichten.
Arbeitnehmer müssen beachten, dass sie verpflichtet sind, inzwischen eingetretene Änderungen gegenüber den Angaben der alten Lohnsteuerkarte (etwa die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge) durch das Finanzamt korrigieren zu lassen.
Mit der Umstellung auf ElsterLohn II wollen die Finanzbehörden die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt organisatorisch vereinfachen und beschleunigen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten dazu in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Daraus können die Arbeitgeber sie dann abrufen. Durch diese Bereitstellung in elektronischer Form wird die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform überflüssig. (Datev: ra)
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"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.
Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.
Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
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