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Online-Streaming am Arbeitsplatz


Gerade Großereignisse wie die WM werfen generell die Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz darf und was nicht
Arbeitgeber müssen gerade bei Streaming Media eindeutige Regeln aufstellen

(24.07.14) - Alle vier Jahre wieder, pünktlich zur Fußball-WM, verfolgt die ganze Welt gebannt die Fernsehbilder. Die ganze Welt? Theoretisch ja, sagt Michael Westphal, Leiter der Kompetenzgruppe Streaming Media im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. "Denn auch wer während der Fußball-Übertragungen arbeiten muss, hat mittlerweile einige Möglichkeiten, um die Spiele in Brasilien ohne größeren Aufwand vom Computer aus verfolgen zu können. Beispielsweise in Form von Live-Streaming oder Liveticker." Großereignisse wie die WM werfen jedoch generell die Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz darf und was nicht. "Die WM ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit zu schauen, egal über welches Medium, ist – auch in Zeiten von New Work – ein Kündigungsgrund und kann somit schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen", erläutert Lucia Falkenberg, HR-Managerin bei eco. Daher rät eco den Arbeitgebern – auch und gerade beim Streaming – eindeutige Regeln aufzustellen. Ob es sich nun um ein wichtiges Sportereignis, die Pressekonferenz eines Kunden oder um eine Rede von Angela Merkel handelt.

Der Arbeitgeber entscheidet
Laut Falkenberg gilt generell am Arbeitsplatz: Erlaubt ist nur, was der Chef ausdrücklich genehmigt. Ganz gleich ob es sich dabei, wie aktuell bei der Fußball-WM, um Fußballtrikots, Fahnenschmuck, Tippspiele mit Arbeitskollegen, Radio hören, Liveticker, Online-Streaming oder spätere Arbeitszeiten nach einer langen Fußball-Nacht handelt. "Damit die WM am Arbeitsplatz aber nicht zum Eigentor für den Arbeitnehmer wird, sollte dieser seinen Chef im Vorfeld um Erlaubnis fragen", betont die HR-Managerin von eco. Das gilt insbesondere für Live- und Online-Streaming. Der Arbeitnehmer schaut diese Inhalte meist über einen längeren Zeitraum. Zudem nimmt dies seine Aufmerksamkeit in größerem Umfang in Anspruch als dies beispielsweise beim Radio hören im Hintergrund der Fall ist. "Falls der Arbeitgeber Live- und Online-Streaming genehmigt, muss den Arbeitnehmern natürlich klar sein, dass sie die Streaming-Medien aus privaten Gründen nutzen, ihnen die dafür aufgewendete Zeit nicht entlohnt wird und von ihnen nachgeholt werden muss", fügt Falkenberg hinzu.

Flexiblere Arbeitszeiten erfordern flexiblere Arbeitsbedingungen – auch beim Streaming
Durch die Zeitverschiebung können sehr viele Arbeitnehmer die WM-Übertragungen bereits in ihrer Freizeit schauen. Doch gerade bei den 18 Uhr-Spielen wird es so mancher Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zu Spielbeginn schaffen – egal ob er im Schichtdienst arbeitet, längere Arbeitszeiten hat oder noch im Stau steht. Streaming Media am Arbeitsplatz wäre hierfür eine Lösung. "Der 9 bis 17 Uhr-Job wird heutzutage immer mehr die Ausnahme als die Regel", ergänzt Westphal. "Daher sollte mit zunehmend flexibleren Arbeitszeiten auch die Flexibilität der Arbeitgeber bei der Nutzung von Streaming Media steigen."

Spätestens bei der nächsten EM in Frankreich wird sich die Frage wieder im verstärkten Maße stellen. Zumal dann auch zahlreiche Spiele schon um 15 Uhr beginnen werden. Falls der Arbeitgeber jedoch kein Streaming am Arbeitsplatz zulassen möchte, kann er anstelle dessen seinen Mitarbeitern auch das gemeinsame Schauen eines wichtigen Spiels, beispielsweise der deutschen Fußballnationalmannschaft, ermöglichen. Denn immer mehr Arbeitgeber nutzen mittlerweile die WM als teambildendes Gemeinschaftserlebnis. (eco: ra)

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