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Missbrauch: Daten von Wohnungssuchenden


Ausgefragt und abgelehnt? Informationen zur Datenerhebung bei der Vermietung von Wohnraum
Menschen, die sich um Wohnraum bewerben, fühlen sich von Vermietern oder Maklern oftmals regelrecht ausgefragt

(04.12.13) - Um künftig Klarheit für Mietinteressenten und Wohnungswirtschaft darüber zu schaffen, welche Daten von Wohnungssuchenden erhoben werden dürfen, hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte die Hinweisschrift "Fragerecht des Vermieters" verfasst. Die umfangreichen Informationen und rechtlichen Beurteilungen stehen unter www.datenschutzhamburg.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Darin wird dargelegt, was nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch zulässig ist und was zu weit geht. Liegen die Angaben im berechtigten Interesse des Vermieters oder greift er unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mietinteressenten ein? Die komplexe Thematik ist umfassend aufbereitet, und den Betroffenen wird im Rahmen eines typischen 3-Stufen-Verfahrens ein Leitfaden an die Hand gegeben, der künftig strittige Fragen bereits im Grundsatz beantwortet.

Dazu sagt Johannes Caspar, Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI): "Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist, wie in vielen Ballungszentren in Deutschland, derzeit äußerst angespannt. Auf eine Wohnung kommen häufig zahlreiche Bewerber. Zentrale Ressource im Auswahlverfahren um Wohnraum sind dabei deren Daten. Dass Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrags möglichst viel über die persönlichen Verhältnisse ihres zukünftigen Mieters wissen möchten, mag verständlich sein. Doch haben sich bei der Datenschutzaufsicht in der vergangenen Zeit die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der Art und Menge der Datenerhebungen deutlich gesteigert."

Menschen, die sich um Wohnraum bewerben, fühlen sich von Vermietern oder Maklern oftmals regelrecht ausgefragt. Sie müssen "freiwillig" antworten, wollen sie ihre Chance auf Abschluss eines Mietvertrags wahren. Dabei bleibt es nicht bei Fragen nach Einkommen oder Arbeitsplatz. Teilweise sollen umfangreiche Angaben zu den persönlichsten Verhältnissen gemacht werden.

Die Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten können im Kern auf die zwei entscheidenden Fragen reduziert werden: "Darf er das?" und "Was will er damit?" "Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und sogar Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, verhalten sich rechtswidrig. Sie verlangen Angaben unter Außerachtlassung des Grundsatzes der Erforderlichkeit auf Vorrat von Personen, die in ihrer Situation gar keine andere Wahl haben, als ihre Daten herauszugeben", bemerkt Caspar weiter.

Parallel dazu wird eine Kurzfassung der Hinweise als Flyer veröffentlicht. Der Flyer wird den Hamburger Wohnungsunternehmen übersandt, kann aber auch von interessierten und betroffenen Bürgern kostenlos angefordert werden. (HmbBfDI: ra)


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