Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Weihnachtsgeld unterliegt dem Pfändungsschutz


Pfändungsschutz: Um das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei Gericht gestellt werden
Wichtige Informationen rund um das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto)


(17.12.10) - Jeder Arbeitnehmer hat den gesetzlichen Anspruch auf ein unpfändbares Weihnachtsgeld. Dieses darf nicht höher sein als ein halbes monatliches Arbeitseinkommen oder maximal 500 Euro. "Um das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei Gericht gestellt werden", erklärt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Mustervorlagen dafür sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bayern abrufbar.

Dort findet man auch wichtige Informationen rund um das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, das zum 1. Juli 2010 eingeführt wurde. Dieses ermöglicht es Schuldnern, frei über das gesetzliche Existenzminimum (Sockelbetrag von 985,15 Euro) zu verfügen. "Ziel ist es, auch Verbrauchern mit Zahlungsschwierigkeiten die Kontoführung zu fairen Bedingungen zu ermöglichen.", erklärt Experte Straub.

Von erheblichen Mängeln bei P-Konten berichtet die Zeitschrift Öko-Test in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus der Bankenumfrage der Verbraucherzentrale Bayern. Diese wurde nach der Einführung des P-Kontos bei 33 Banken und Sparkassen in Bayern durchgeführt.

"Vor allem die beträchtlichen Preisunterschiede und hohen Kosten im Vergleich zum Girokonto ließen uns aufhorchen", führt Experte Straub aus. Denn das P-Konto soll finanzschwachen, von der Pfändung Betroffenen Eigenständigkeit ermöglichen. Stattdessen stoße man auf fehlende Preis- und Leistungstransparenz auf Bankenseite. "Kontokosten von 10 Euro und mehr sind für ein Konto, welches leistungsbeschränkt ist und computergestützt verwaltet wird, nicht mehr angemessen", sagt Straub. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ist der Grundgedanke des P-Kontos durchaus sinnvoll, aber die Umsetzung lässt noch erheblich zu wünschen übrig. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen