Mutmaßliche Steuerzahler unter Druck
WikiLeaks will Daten von Steuersündern veröffentlichen und kann damit auch ehrliche Steuerbürger unter Verdacht bringen
Wie es sich momentan abzeichnet, bleibt Steuersündern bis zu einer möglichen Veröffentlichung eine Gnadenfrist
(11.02.11) - Wenn WikiLeaks die Prüfung der Datensätze der ca. 2000 Bankkunden abgeschlossen hat, könnte es tatsächlich zur Veröffentlichung des Informationsbestandes kommen. Bei den relevanten Personen handelt es sich offenbar um vermögende Prominente, Wirtschaftsführer und Abgeordnete aus den USA, Großbritannien und Asien. Auch deutsche Steuerbürger könnten unter Druck geraten, denn die Finanzverwaltung liest sicher mit. Die Daten stammen aus dem Zeitraum 1990 bis 2009.
Die mutmaßlichen Steuersünder kommen entsprechend in Bedrängnis. Aber auch die Veröffentlichung der Daten von Steuerehrlichen durch WikiLeaks ist immerhin möglich. Woher soll WikiLeaks auch wissen, wer seine Erträge auf Auslandskonten ordnungsgemäß versteuert hat und wer nicht. Momentan ist aber noch gar nicht klar, wie stark die Daten durch die Prüfung von WikiLeaks am Ende nach welchen Kriterien gefiltert veröffentlicht werden. Ein Risiko besteht aber immerhin, als Steuerehrlicher in einem Atemzug zusammen mit Steuerhinterziehern genannt zu werden.
Die Rolle von WikiLeaks als Enthüllungsplattform steht auf einem anderen Blatt. "Das eine ist die Veröffentlichung von Dingen, die Regierungsangelegenheiten betreffen und somit im öffentlichen Interesse stehen; etwas qualitativ anderes wäre die Veröffentlichung von Privatdaten unbescholtener Steuerpflichtiger, die ihr Vermögen in der Schweiz haben", meint Dr. Tom Offerhaus von der WTS.
Wie es sich momentan abzeichnet, bleibt Steuersündern bis zu einer möglichen Veröffentlichung eine Gnadenfrist: "Die Einschläge kommen näher und das nicht nur aufgrund von WikiLeaks; daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit der Möglichkeit einer Selbstanzeige auseinandersetzen", so Dr. Offerhaus.
Der Verkauf von CDs mit Bankdaten an deutsche Finanzbehörden war der Auslöser eines Prozesses, der nun neue Ausmaße angenommen hat. So wird der Gesetzgeber wohl in Kürze ein neues Gesetz zur Selbstanzeige verabschieden. Das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz soll im April 2011 in Kraft treten. Die Neuregelung soll laut Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP dazu dienen, dass Steuerhinterzieher nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden, wenn sie Selbstanzeige bei drohender Aufdeckung erstatten. Teilselbstanzeigen sollen nicht zu Teilstrafbefreiungen führen, sondern es soll das Prinzip gelten: ganz oder gar nicht.
Entgegen der Gesetzesvorlage will der Finanzausschuss des Bundesrates die Erlangung einer Straffreiheit nach Selbstanzeige mit einem Zuschlag auf hinterzogene Steuern verknüpfen: Am 27. Januar 2011 empfahl eine klare Mehrheit im Bundesrats-Finanzausschuss die Nachbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf. Im konkreten Fall bedeutet dies: Der reuige Steuersünder, der sich selbst anzeigt, soll einen fünfprozentigen Zuschlag auf die hinterzogenen Steuern entrichten, um einer Strafe zu entgehen.
Im Weiteren spricht sich die Mehrheit für Änderungen in den Ausschlussgründen für eine strafbefreiende Selbstanzeige aus. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, ob die Empfehlungen des Finanzausschusses in die Stellungnahme des Bundesrates aufgenommen werden. Die finale Entscheidung über den Inhalt der Stellungnahme findet am 11. Februar 2011 statt.
Daneben wurden gerade die Auskunftsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz überarbeitet. Die Bankgeheimnisse dieser Länder werden künftig keine Hürde mehr sein bei konkreten Ersuchen zu steuererheblichen Bankinformationen. Betroffen sind jeweils Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2011.
"Es ist allerdings trügerisch, wenn man meint, dass man den Schutz des Bankgeheimnisses einer dieser Staaten für die Vorjahre genießt, weil bei Auslandssachverhalten den Kunden erhöhte Beweispflichten treffen, d. h. der Kunde muss widerlegen, dass er nicht etwa undeklarierte Einnahmen auch in der Vergangenheit im Ausland hatte", so Dr. Offerhaus. (WTS AG Steuerberatungsgesellschaft: ra)
WTS Steuerberatungsgesellschaft: Steckbrief
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