
Prävention von Geldwäsche
Swissfirst Bank wählt Anti-Geldwäsche-Lösung von Prospero für die rechtsverbindlichen Prüfung ihrer Kundenbeziehungen
Finanzinstitute sind verpflichtet, ihre Kundenbeziehungen regelmäßig gegen die offiziellen Sanktionslisten und PeP-Desks zu prüfen
(19.02.07) - Der Kampf gegen Terrorismus und kriminelle Handlungen wie Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus wird weltweit intensiviert. Finanzinstitute sind verpflichtet, ihre Kundenbeziehungen regelmäßig gegen die offiziellen Sanktionslisten und PeP-Desks zu prüfen. Auch bei der Swissfirst Bank (Liechtenstein) AG wird diese Prüfung unter Einsatz der Anti-Geldwäsche-Lösung p.secco der Prospero AG wahrgenommen.
Als erste Schweizer Bank in Liechtenstein kombiniert die Swissfirst Bank (Liechtenstein) AG die Schweizer-Privatbank-Tradition mit dem renommierten Fachwissen des liechtensteinischen Finanzplatzes. Dazu zählen neben der traditionellen Vermögensverwaltung auch Aspekte aus dem Gesellschaftsrecht wie Nachfolgeplanung und Gründungen von Gesellschaften.
Die neuen Richtlinien der Anti-Geldwäschegesetzgebung verpflichten Finanzdienstleister verstärkt, gegen Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Auch die Swissfirst Bank hat sich entschieden, die Anti-Money-Laundering-Lösung "p.secco" der Prospero AG zur rechtsverbindlichen Prüfung ihrer Kundenbeziehungen einzusetzen.
Manuel Brachs, Leiter der Legal & Compliance Abteilung der Swissfirst Bank, kommentierte diesen Entscheid: "Im Namechecking ist die Erkennungsqualität das entscheidende Merkmal für die Sicherheit, sowie auch für die Effizienz in der Compliance-Arbeit. Unsere Tests in der Evaluation haben gezeigt, dass die Lösung von Prospero deutlich die beste Trefferqualität hat."
Prospero unterstützt Unternehmen bei der Implementierung der dritten Brüsseler Richtlinie zur Geldwäsche-Bekämpfung, deren Bestimmungen derzeit in Liechtenstein im Rekordtempo umgesetzt werden. (Prospero: ra)