AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden


Eco-Verband zum AI Act-Inkrafttreten Nationale Gesetzgebung muss Vision und Praxis vereinen
Deutschland darf nicht den Anschluss an die wenig regulierten Großmächte China und USA verlieren, die mit flexiblen und marktorientierten Ansätzen ihre Führungsrolle bei KI-Investitionen ausbauen



Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit – ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert. Doch der AI Act muss praxistauglicher werden, wenn die Innovationspotenziale von KI für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa ausgeschöpft werden sollen, betont Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco - Verbands der Internetwirtschaft e.V.

"Unklare Regelungen und uneinheitliche nationale Umsetzungen schaffen Rechtsunsicherheit und behindern Innovation, besonders für KMU, die oft nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen verfügen, um sich an komplexe und uneinheitliche Vorschriften anzupassen", sagt Rabe. Dies könne dazu führen, dass Unternehmen notwendige Investitionen in KI-Technologien aufschieben oder gänzlich aufgeben. "Diese Unsicherheiten müssen rasch behoben werden, damit Deutschland nicht den Anschluss an die wenig regulierten Großmächte China und USA verliert, die mit flexiblen und marktorientierten Ansätzen ihre Führungsrolle bei KI-Investitionen ausbauen. Ein zögerliches Handeln erhöht das Risiko, dass wertvolle Innovationspotenziale ins Ausland abwandern – und den Wirtschaftsstandort Europa langfristig schwächen", so Rabe weiter.

KI ist der Schlüssel, um Produktivitätsverluste auszugleichen und Wachstum zu fördern: Laut einer aktuellen Studie des IW könnte KI jährlich bis zu 330 Mrd. Euro zur deutschen Wertschöpfung beitragen. Ein klarer, EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen ist deshalb essenziell, um den Wirtschaftsstandort Europa zu stärken und nicht gegenüber den USA ins Hintertreffen zu geraten. Dort fördern flexible, marktorientierte Regelungen Investitionen, während Europa durch Bürokratie droht, innovative Potenziale auszubremsen.

"Jetzt braucht es schnelle Standardisierung, klare Definitionen und eine enge Abstimmung zwischen AI Act und bestehenden Regulierungen, um Doppelarbeit und Unsicherheiten zu vermeiden. Nur so kann Europa seine Ambitionen als führender KI-Standort verwirklichen", sagt Alexander Rabe. (eco: ra)

eingetragen: 11.02.25



eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen