Störfaktor für die Zusammenarbeit
Bankenverband zum IT-Sicherheitsgesetz - Sanktionsmöglichkeiten überflüssig
Die beiden zentralen Regelungsinhalte "Mindestsicherheitsniveau der IT" und "Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen" seien in den Banken lang gelebte Praxis
(07.07.15) - "Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist der richtige Schritt, um den Regulierungsrahmen an die Entwicklungen der Praxis anzupassen. Die Banken erfüllen seit langem gesetzliche und regulatorische Anforderungen an die Informationstechnik, um ihren Kunden Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik zu bieten", erklärt Michael Kemmer anlässlich der Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz. Die beiden zentralen Regelungsinhalte "Mindestsicherheitsniveau der IT" und "Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen" seien in den Banken lang gelebte Praxis.
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Kemmer betont: "Nur mit unseren hohen Sicherheitsstandards rechtfertigen wir auch das in uns gesetzte Vertrauen unserer Kunden." Dabei sei es eine stetige Herausforderung, kundenfreundliche Online-Banking-Lösungen mit steigenden Sicherheitsanforderungen zu vereinbaren, um kriminelle Angriffe zu bekämpfen. Auf diesem Feld arbeiten die Banken seit Jahren eng und vertrauensvoll mit ihren Aufsichtsorganen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank, zusammen.
Allerdings mahnt Kemmer: "Die nun in letzter Minute eingebrachten Sanktionsmöglichkeiten im IT-Sicherheitsgesetz könnten sich als Störfaktor für die Zusammenarbeit erweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Banken, die Aufsichtsbehörden bei etwaigen Angriffen auf die Sicherheitsverfahren rasch zu informieren und eng einzubinden. Da braucht es keine Sanktions- und Interventionsandrohungen."
Ferner müsse eine Gleichbehandlung aller Sektoren und kritischen Infrastrukturen sowohl bundesweit als auch auf europäischer Ebene gewährleistet werden – Stichwort: Netzwerk-Informations-Sicherheits-Richtlinie (NISR). "Wir brauchen da gleiche Regeln und vergleichbare Kontrolle für alle, sonst drohen Wettbewerbsnachteile", so Kemmer. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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