Bankenverband zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten Banken müssen ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten
(11.08.14) - Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine neuen Regelungen zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten (Internationale Financial Reporting Standard - IFRS 9) veröffentlicht. Damit wurde eines der umfassendsten und kontrovers diskutierten Projekte der internationalen Rechnungslegung zum Abschluss gebracht.
"Die Einführung von IFRS 9 macht für die Banken erhebliche Eingriffe in ihre Systeme und Prozesse notwendig. Wir plädieren daher für eine zügige Umsetzung der Regelungen in europäisches Recht. Ein rasches Bekenntnis der EU zum IFRS 9 ist wichtig, damit die Banken eine entsprechende Rechts- und Planungssicherheit haben", betonte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.
Im Zuge der Finanzkrise wurden Mängel am bisher geltenden Rechnungslegungsstandard IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten sichtbar. So wurden Wertberichtigungen bisweilen zu spät und in nicht ausreichender Höhe gebildet. Dagegen sieht der nun veröffentlichte IFRS 9 vor, dass Verluste nicht nur deutlich frühzeitiger, sondern auch in höherem Umfang zu erfassen sind. Erste Analysen bestätigen, dass die Zielsetzung des IASB erreicht werden wird. Darüber hinaus nimmt der neue IFRS 9 stärker als bisher Rücksicht auf das spezifische Geschäftsmodell des Unternehmens. Positiv dabei ist, dass Banken ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten müssen. (Bundesverband deutscher Banken: Bankenverband: ra)
Bankenverband: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.
Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.
148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.
Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.
Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen