Überweisungen und Lastschriften in Euro


Deutsche Kreditwirtschaft fordert realistische Umstellungsdaten beim Übergang von nationalen zu europaeischen Zahlungsverkehrsverfahren
Wirtschaftspolitische Spitzenverbände für eine gesetzliche Lösung, damit heutige nationale Lastschriftmandate wie die Einzugsermächtigung auch europaweit mit den europäischen Lastschriftverfahren genutzt werden können

(21.04.11) - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fordern vom europäischen Gesetzgeber längere Übergangsfristen von 48 Monaten beim Übergang von nationalen auf europäische Zahlungsverkehrsverfahren. Diese Übergangsfristen seien im Sinne aller Marktteilnehmer und sollten mit einem einheitlich festgelegten Enddatum für nationale Überweisungen und Lastschriften verbunden werden. Dadurch könnten die Bedürfnisse von Verbrauchern, von Unternehmen und der Öffentlichen Hand besser berücksichtigt werden.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der technische Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro festgelegt werden sollen. So will der europäische Gesetzgeber den Übergang auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum - die Single Euro Payments Area (SEPA) - weiter beschleunigen. Geht es nach den derzeitigen Vorstellungen der Europäischen Kommission, werden nationale Überweisungen ein Jahr und nationale Lastschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten EU-Verordnung durch einheitliche europäische Verfahren abgelöst.

Doch die deutsche Kreditwirtschaft und weitere Wirtschaftsverbände der Industrie, des deutschen Handwerks, der Versicherungs- und Kreditwirtschaft, der Energie- und Wasserwirtschaft, der Wohnungs- und Immobilienunternehmen weisen auf die Notwendigkeit längerer Übergangsfristen hin. Gemeinsam hat man daher ein Positionspapier mit wesentlichen Eckpunkten erarbeitet.

Unter anderem setzen sich die wirtschaftspolitischen Spitzenverbände für eine gesetzliche Lösung ein, damit heutige nationale Lastschriftmandate (in Deutschland ist dies die Einzugsermächtigung) auch europaweit mit den europäischen Lastschriftverfahren genutzt werden können. Ansonsten müssten zum Beispiel für alle bisher geltenden Einzugsermächtigungen neue Lastschriftmandate eingeholt werden - ein nicht zu vertretender Aufwand. In Deutschland werden jährlich 8,4 Milliarden Lastschriften getätigt. Dies entspricht 40 Prozent am gesamten europäischen Lastschriftaufkommen. (Bankenverband: ra)

Lesen Sie auch:
SEPA: Risiken, Kosten und enorme Chancen
SEPA-Compliance oft nicht gegeben

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen