Bitkom warnt vor hohem Aufwand beim Datenschutz


Brexit: Jedes 7. Unternehmen lässt personenbezogene Daten in Großbritannien verarbeiten
Ohne Brexit-Abkommen dürfen viele Daten nicht mehr ins Vereinigte Königreich kommuniziert werden



Der geplante EU-Austritt der britischen Regierung wird erhebliche Auswirkungen auf den Datenverkehr in Europa haben. Darauf weist der Digitalverband Bitkom im Vorfeld der Abstimmung über den Brexit-Deal im britischen Parlament hin. "Durch den Brexit müssen zahlreiche Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen. Das erzeugt Unsicherheiten und hohe Kosten", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So müssten die Unternehmen alle datenrelevanten Vorgänge und Verhältnisse in Bezug auf das Vereinigte Königreich überprüfen und gegebenenfalls neu regeln. Dies gilt vor allem dann, wenn der zur Debatte stehende Austrittsdeal abgelehnt wird. Jedes siebte Unternehmen in Deutschland (14 Prozent), das personenbezogene Daten über externe Dienstleister verarbeiten lässt, tut dies in Großbritannien.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland aus dem Jahr 2018. Nach Angaben des BDI finden 75 Prozent des grenzüberschreitenden britischen Datenverkehrs mit den restlichen EU-Staaten statt. "Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne weiteres nach Großbritannien übermittelt werden", so Rohleder. "Ohne Brexit-Deal und Fristverlängerung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen viele Geschäftsprozesse zunächst einfrieren und anpassen müssen. Dies kann die Gesamtwirtschaft in Deutschland empfindlich treffen."

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit
Bei einem EU-Austritt im Rahmen des vorgelegten Abkommens blieben die wichtigsten Handelsbeziehungen bestehen, es gäbe Zeit für weitere Folge-Abkommen zwischen Großbritannien und der EU. Bis dahin könnten Unternehmen weiterhin Daten mit britischen Partnern austauschen wie mit jedem anderen EU-Land. Kommt es zu einem Brexit ohne Abkommen, wird Großbritannien am 29. März 2019 um Mitternacht datenschutzrechtlich zum sogenannten Drittland. Nach Einschätzung der Bitkom-Experten sind die notwendigen Datenschutzmaßnahmen innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr umsetzbar.

"Geschäftsprozesse auf sogenannte Standardvertragsklauseln hin anzupassen, ist sehr aufwendig. Viele Unternehmen haben immer noch mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu kämpfen und können eine solche zusätzliche Belastung nicht stemmen", so Rohleder. Auch die Umstellung hin zu ausdrücklichen Einwilligungen sei nicht von heute auf morgen möglich.

Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen. Rohleder: "Ein harter Brexit ohne Abkommen trifft nicht nur die britische Wirtschaft enorm, sondern schadet auch deutschen Unternehmen quer durch alle Branchen. Unternehmen brauchen jetzt ganz schnell Rechtsicherheit, wie sie ihre Daten künftig verarbeiten können – gerade auch im Sinne ihrer Mitarbeiter und der Verbraucher."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 505 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 23.02.19
Newsletterlauf: 28.02.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen