Bitkom zum Recht auf Reparatur


Reparaturen: Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch sogenannte Refurbished-IT ersetzt werden können
Bitkom fordert eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops



Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher – das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte – sogenannte Refurbished-IT – ersetzt werden können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur, gleichzeitig werden Ressourcen und Umwelt geschont.

Allerdings hätte es klarere Vorgaben gebraucht, wann der Austausch durch Refurbished-IT möglich ist. Hier besteht künftig für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Hersteller und Händler Unsicherheit. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur in Deutschland pragmatisch vorgeht, Anreize setzt und keine neuen bürokratischen Hürden aufbaut. Bitkom fordert insbesondere eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops.

Reparaturen sind ein Baustein für mehr Nachhaltigkeit bei elektronischen und digitalen Geräten. Ein Recht auf Reparatur kann eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie aber nicht ersetzen, und diese Strategie fehlt bislang. Wichtig ist, dass weitere umweltschützende und ressourcenschonende Maßnahmen ergriffen werden. Re-Use, Refurbishment, Repair und Remanufacturing – Flexibilität sowohl für Hersteller als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gleichwertig betrachtet und gefördert werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 29.05.24
Newsletterlauf: 05.08.24

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen