Neues Schutzrecht überhaupt notwendig?


Bitkom zum neuen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht: Innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten könnten vom deutschen Markt verschwinden
"Diskussion muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird"


(10.09.12) - Bitkom hat den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger erneut kritisiert. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Die Bundesregierung will das Gesetz gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten durchsetzen. Sie plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht. Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt."

Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf erfasst das geplante Leistungsschutzrecht neben Suchmaschinen auch andere Dienste, die "Inhalte entsprechend aufbereiten". Rohleder sagte: "Der Gesetzentwurf lässt offen, welche Dienste gemeint sind. Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden."

"Es gibt weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes und der sich daraus ableitenden Abgaben. Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird", betonte Rohleder. (Bitkom: ra)

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