Totalüberwachung verletzt Grundrechte


Bitmi fordert Ende der Totalüberwachung: Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. sieht sich in seiner Kritik an einer unzureichenden Aufklärung der NSA-Affäre durch aktuelle Vorfälle wie die vermutliche Merkel-Abhörung bestätigt
Bitmi-Präsident Dr. Oliver Grün: "Die Totalüberwachung verletzt unsere Grundrechte und verstößt gegen deutsches Recht. Sie muss sofort eingestellt werden"

(28.10.13) - "Seit Wochen betonen wir, dass die NSA-Affäre noch längst nicht ausgestanden ist. Sofern aber immer neue Vorfälle weiterhin nicht zu einer energischen und nachhaltigen Aufklärung führen, droht die Affäre im Sande zu verlaufen", erklärte Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi). "Ganz im Gegenteil nimmt die anlasslose Totalüberwachung immer größere Ausmaße an." Nicht mehr nur von einer reinen Daten-Sammelwut sei hier zu sprechen, so Grün, sondern von gezielten Angriffen auf die Privatsphäre der Bürger. "Die Totalüberwachung verletzt unsere Grundrechte und verstößt gegen deutsches Recht. Die Bundesregierung ist aufgerufen, die Affäre umfassend und unverzüglich aufzuklären. Wir fordern, dass eine förmliche Einbestellung des US-amerikanischen Botschafters erfolgt, um diese Haltung zu verdeutlichen und die Einstellung der Überwachung zu fordern."

Gestern hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel möglicherweise durch amerikanische Dienste abgehört wurde, doch das ist nur die Spitze des Eisberges. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die NSA Sicherheitslücken gezielt ausnutzt, um auch die Nutzer des Anonymisierungs-Dienstes "Tor" auszuspionieren. "Die Überwachung kennt keine Grenzen. Alle Daten, die irgendwie abgegriffen werden können, werden gesammelt: private und geschäftliche Nachrichten, der Aufenthaltsort, Kontakte, Notizen, Dokumente und Fotos, alles", zeigt sich der Bitmi-Präsident beunruhigt. "Wer denkt, dass es ihn nicht betrifft, ist nicht informiert. Auch von Personen, die nur ab und zu im Internet surfen oder mal eine E-Mail versenden, lassen sich mit den heutigen technischen Mitteln Bewegungsprofile erstellen und die Interessen und Kontakte bestimmen."

Die Bundesregierung habe des Weiteren nicht nur den Auftrag, die Affäre aufzuklären, sondern auch, die hiesige Wirtschaft und IT-Sicherheitsprodukte "Made in Germany" zu fördern. "Die erschreckende und zugleich unnötige Abhängigkeit von IT-Produkten aus den USA muss bekämpft werden." (Bitmi: ra)

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen