Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz
BvD kritisierte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010
BvD hätte eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt
(05.07.10) - Der BvD begrüßt die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsnehmerverhältnis sei dringend geboten und ein jahrelang vernachlässigtes Problem.
Die vorgesehenen Vorschriften seien grundsätzlich von hoher praktischer Bedeutung für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Für die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten sei eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben unerlässlich.
Der Datenschutzbeauftragte könne lediglich auf die Einhaltung des Datenschutzes hin wirken und habe mithin keine Entscheidungskompetenz. Seine einzige Möglichkeit den Datenschutz zu fördern sei, die Leitung der verantwortlichen Stelle zu überzeugen. Dieses könne er nur mit Kompetenz und klaren Stellungnahmen. So sei für die Praktiker vor Ort die wichtigste Anforderung an ein Gesetz, dass es eine klare und praxisgerechte Regelung treffe.
Die Regelung, die im jetzt gültigen § 32 Abs. 1 für Unklarheit und Diskussion sorge und somit nicht praktikabel erscheine, werde jetzt auf die Einzelfälle heruntergebrochen. Leider werde sie dadurch aber nicht leichter anwendbar. Die Vorgaben seien für die praktische Arbeit nicht konkret genug. Für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergebe sich so die Situation, dass im Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis nirgendwo eine klare und feste Größe zu erkennen und vertreten sei. Mit dieser Regelung werde der Beschäftigtendatenschutz in der Praxis nur bedingt durchsetzbar.
Eine Lösungsmöglichkeit, die mehr Rechtsicherheit schaffen könnte, sieht der BvD darin, Einzelfalllösungen für "Standardfragen" zu treffen und für die offenen Fragen eine Abwägungslösung als Auffangnorm zu schaffen.
Im Gesetzentwurf gänzlich vermisst würden Regelungen zu der häufig vorkommenden Datenverarbeitung im Konzern. Die besondere Verbindung konzernangehöriger Gesellschaften führe zu teilweise weit gefächerten Datenverarbeitungen innerhalb einer Konzerngruppe. Die bisher anzuwendenden Regelungen seien dafür weder ausreichend noch passend. Deshalb hätte der BvD eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt.
Die Stellungnahme des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010 finden Sie auf der Website des BvD. (BvD: ra)
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