Wird Entgeltnachweis (Elena-Verfahren) gestoppt?


Seit der Einführung habe Elena-Verfahren zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen in den Betrieben und bei den Unternehmen selbst geführt
Durch die Pflichten des Elena-Verfahrensgesetzes vom 28. März 2009 Unternehmen zwangsweise Daten von Beschäftigten erzeugen, die vorher gar nicht vorhanden waren und gespeichert wurden

(13.07.10) - Der BvD e.V. unterstützt das Bestreben der Datenschutzaufsichtsbehörden und des Bundeswirtschaftsministers, den elektronischen Entgeltnachweis (Elena-Verfahren) zu stoppen.

Das Elena-Verfahren sei nach Ansicht des BvD unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung und verfehle das Ziel. Der Berufsverband hält seine Forderung aufrecht, das Verfahren sofort zu beenden.

Nach wie vor seien grundlegende Datenschutzprinzipien nicht erfüllt:
Zitat:
"Auf Grundlage des Elena-Verfahrensgesetzes vom 28. März 2009 werden ausnahmslos Daten von jedem Beschäftigten auf Vorrat gespeichert. Dies erfolgt unabhängig davon, ob ein Beschäftigter jemals einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, noch welche Sozialleistung er einmal beantragen wird. Wir halten diese Speicherung für rechtswidrig, da es an einem konkreten Verwendungszweck fehlt. Es wird lediglich ein abstraktes Ziel, nämlich Anträge auf Sozialleistungen elektronisch abzuwickeln und so das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, verfolgt.

Außerdem führt diese zentrale Speicherung von Daten auf Vorrat für alle denkbaren Fälle von Sozialleistungsanträgen zu neuen Risiken. Massen von Informationen eines Beschäftigten werden zentral in einer einzigen Datenbank (wie Gehalt und Gehaltsbestandteile, Fehlzeiten, die Wochenarbeitszeit, Streiktage, Anzahl unbezahlter Urlaubstage, bei Kündigung: Hintergründe der Kündigung) mit umfassenden Angaben zu allen Beschäftigten Deutschlands gespeichert. Neu erzeugt werden dadurch bisher nicht gekannte Missbrauchsrisiken und Begehrlichkeiten, z.B. für Persönlichkeitsanalysen oder Werbezwecke.

Elena erzeugt Datenspeicherungen, die ohne Elena nicht existieren würden. Durch die Pflichten des Elena-Verfahrensgesetzes vom 28. März 2009 müssen jetzt in vielen Unternehmen zwangsweise Daten von Beschäftigten erzeugt werden, die vorher gar nicht vorhanden waren und gespeichert bzw. übermittelt wurden.

Statt ein kompliziertes Melde- und Antragsverfahren übertragungstechnisch vereinfachen zu wollen, ist die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Die angabepflichtigen Daten für die Verfahren sind zu reduzieren. Es ist darüber hinaus zu prüfen, zu welchen Zwecken solche Meldungen benötigt werden."

Darüber hinaus stellt der BvD den Zweck des Verfahrens, nämlich eine Kostensenkung, in Abrede. Die Schätzung für Kostenersparnisse für die Wirtschaft beruhe auf der Annahme, dass 60 Mio. jährliche Bescheinigungen bei 2,8 Mio. Arbeitgebern eine bestimmte Summe Personalkosten verursachen.

Eine solche Berechnung sei nicht praxisgerecht: Praktisch würden die Personalverantwortlichen in zahlreichen Unternehmen solche Meldungen vielfach nebenbei erledigen, ohne dass dies bisher besonders vergütet worden sei oder jetzt Personalkosten freisetzen würde. Diese Kostenersparnis finde nicht statt.

Zu berücksichtigen sei, dass der Nationale Normenkontrollrat, der diese Schätzung abgegeben habe, gemäß seinem Gutachten seine Berechnung z.B. auf einem Gutachten aus einer Befragung von 42 Unternehmen und der Zeitbemessung für die Erstellung von Bescheinigungen in 14 Unternehmen aufgebaut habe.

Diese Datenbasis stelle keine ausreichende Grundlage für die Einführung einer so umfassenden Datenverarbeitung dar, wie dies bei Elena der Fall sei.

Seit der Einführung habe dieses Verfahren zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen in den Betrieben und bei den Unternehmen selbst geführt. Die zahlreichen Anfragen an die Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema seien ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Elena-Verfahren unverhältnismäßig ist. (BvD: ra)

Ixquick: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen