Datenübertragung nur als strukturierter Datensatz


BMI-Entscheidung: Jedes zweite Unternehmen von E-Rechnungsverordnung betroffen
Heute werden immer noch gut 80 Prozent der elektronischen Rechnungen als PDF verschickt - Künftig sind PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichend,



Am 27. Juni 2017 hat das Bundesministerium des Inneren eine Rechtsverordnung veröffentlicht, durch die die Ermächtigung des E-Government-Gesetzes mit der Änderung zur E-Rechnung in Kraft getreten ist. Die zentralen Punkte sind:
1. Alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung werden zukünftig verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verschicken.
2. Das vorgeschriebene Standard-Format wird die XRechnung sein.
3. Eine Datenübertragung ist nur noch als strukturierter Datensatz zulässig. PDF-Rechnungen sind nicht länger zulässig.

Bisher war nur die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Neu ist jetzt, dass auch die Lieferanten des Public Sectors keine Wahl mehr haben und künftig E-Rechnungen verschicken müssen. Dadurch ist automatisch rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland betroffen, denn circa 50 Prozent der Unternehmen haben eine Geschäftsbeziehung mit mindestens einer öffentlichen Institution.

Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer der E-Invoicing-Anbieterin crossinx, kommentiert die Entscheidung des BMI und die Marktsituation in Deutschland.

"Dass die elektronische Rechnung kommt, ist keine Überraschung. Im Rahmen der digitalen Agenda der Bundesregierung war die Umstellung auf digitale Rechnungsprozesse längst beschlossene Sache. Der Public Sector muss seine Prozesse digitalisieren – und stellt sich dennoch bis heute zu großen Teilen tot. Jetzt erwischt es die Zögerlichen umso härter: 2018 kommt nicht nur die verpflichtende Umstellung, sondern auch ein vorgeschriebenes Format für elektronische Rechnungen. Damit ist das Ende der PDF-Rechnung gekommen. Sie verliert dann ihre Gültigkeit.

Bisher war nur die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Neu ist jetzt, dass auch die Lieferanten des Public Sectors keine Wahl mehr haben und künftig E-Rechnungen verschicken müssen. Dadurch ist automatisch rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland betroffen, denn circa 50 Prozent der Unternehmen haben eine Geschäftsbeziehung mit mindestens einer öffentlichen Institution. Das liegt auch daran, dass die Verpflichtung nicht nur die Ministerien betrifft, sondern auch Krankenhäuser, Kitas, Sparkassen, Stadtwerke und ähnliche Einrichtungen. Zusätzlicher Druck entsteht durch die Format-Vorschrift: Heute werden immer noch gut 80 Prozent der elektronischen Rechnungen als PDF verschickt. Künftig sind PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichend, sondern nur ein strukturierter Datensatz wird als E-Rechnung offiziell anerkannt. Bisher war die PDF-Rechnung quasi der "Kompromiss" für alle, die nicht komplett analog arbeiten wollten. Aber durch die Format-Vorschrift müssen die Rechnungsversender nun die Anforderungen zwingend erfüllen. Bis 2018 wird wird sich der Prozentsatz elektronischer Rechnungen also dramatisch erhöhen: von heute rund 15 Prozent hin zu einer vollständigen Umstellung. Allein die öffentliche Verwaltung in Deutschland wird so jährlich bis zu 6,5 Milliarden Euro einsparen können.

Die Rechtsverordnung des BMI setzt dem öffentlichem Sektor wie auch der Privatwirtschaft die Pistole auf die Brust. Alle Betroffenen müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen und strategisch klug vorgehen. Eine Umstellung auf Rechnungen in Form von strukturierten Datensätzen ist ungleich aufwändiger als der Versand per PDF. Ohne die Zusammenarbeit mit einem ERP-Anbieter oder Service Provider ist ein professioneller, strukturierter Umgang mit der E-Rechnung kaum möglich. Alle Betroffenen sollten sich daher besser gestern als heute informieren und die Umstellung zügig angehen.

Wir stehen in Deutschland vor einem bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesellschaft. Dieser Schubs vom Gesetzgeber war für eine notwendige Entwicklung in Deutschland absolut überfällig."
(crossinx:ra)

eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 30.08.17

crossinx: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen