Bitkom zum Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten Dehmel: "Auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Verständnis von Datenpolitik" - Bitkom begrüßt Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
"Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der ... vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt. Das spiegelt sich auch in der durch die künftige Bundesregierung geplante Umbenennung der Behörde in Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit wider. Damit macht sich Deutschland auf den Weg zu einem zeitgemäßen, gesamtheitlichen Verständnis von Datenpolitik und Datenschutz.
Auf die Bundesdatenschutzbeauftragte kommen mit dem gestern vorgestellten Koalitionsvertrag künftig neue Aufgaben zu, unter anderem durch die geplante Bündelung der Datenschutzaufsicht bei ihrer Behörde. Auch wenn hier noch Fragen der konkreten Umsetzung, insbesondere in Hinblick auf die föderalen Strukturen zu klären sind, bietet dieser Schritt die Chance für eine dringend notwendige einheitliche Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Bitkom begrüßt ausdrücklich den Wunsch der Koalition, vorhandene Spielräume der DSGVO künftig gezielt zu nutzen, hiervon könnten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Auch die geplante Verankerung der Datenschutz-Konferenz im Bundesdatenschutzgesetz ist für die systematischere Abstimmung der Landesdatenschutzbeauftragten untereinander dringend nötig. Die Einführung von Widerspruchslösungen statt aufwändigen Einwilligungsverfahren für staatliche Services kann die Nutzung digitaler Verwaltungsangebote erheblich vereinfachen – und sollte als Blaupause auch für den privatwirtschaftlichen Bereich dienen." (Bitkom: ra)
eingetragen: 14.04.25
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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