Regulierung von Intermediären


Reform der Medienordnung: eco gegen stärkere Regulierung von Suchmaschinen
Aufsicht und Kontrolle über die verwendeten Suchalgorithmen

(10.03.16) - Die im Zuge der Digitalisierung fortschreitende Medienkonvergenz – also die Annäherung bzw. Verschmelzung einzelner Medien und Mediennutzungen – erfordert eine grundlegende Reform der aktuellen Medien- und Kommunikationsordnung. Eine Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Medienregulierung erarbeitet dazu derzeit die nötigen Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten. In diesem Rahmen wird auch die Frage diskutiert, inwiefern sogenannte Intermediäre wie etwa Suchmaschinen aufgrund ihrer Gatekeeper-Funktion im Internet einer stärkeren staatlichen Regulierung unterworfen werden sollten. Dabei werden insbesondere eine zentrale Aufsicht und Kontrolle über die verwendeten Suchalgorithmen gefordert. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme spricht sich eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. deutlich gegen eine zusätzliche Regulierung von Intermediären aus.

"Bei der Debatte um eine vermeintliche Diskriminierung von Internetinhalten durch Intermediäre und der damit verbundene Ruf nach mehr Regulierung sowie wettbewerbs- und kartellrechtlichen Anpassungen handelt es sich um eine Schattendiskussion", sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme, da sich bislang nicht nachweisen lasse, dass diese so oft beschworenen Gefahren einer zu großen Markt- und Meinungsmacht einzelner Intermediärer überhaupt der Realität entsprechen.

"Wir brauchen keine zusätzlichen Gesetze um mutmaßliche Marktrisiken in den Griff zu kriegen", so Süme, vielmehr ließen sich sämtliche Fragen zum Wettbewerb auf digitalen Märkten mit bereits bestehenden Instrumentarien lösen. Ein Zuviel an Regulierung wie etwa die geplante Einführung einer zentralen Aufsichtsbehörde zur Überwachung der von Suchmaschinen-Betreibern verwendeten Suchalgorithmen könne hingegen Innovationen und Investitionen in Infrastruktur und neuartige Dienste im Internet verhindern. "Vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz ist bereits der Begriff der Intermediäre problematisch. Denn es gibt weder ein gemeinsames Begriffsverständnis noch eine genaue Definition des Intermediärs", so Süme weiter.

Fünf Punkte, die gegen eine Regulierung von Intermediären sprechen:

1. Der Begriff des Intermediärs ist nicht eindeutig definierbar.
Intermediäre können in vielen unterschiedlichen Formen, Modellen und Geschäftsfeldern auftreten. Gleichzeitig entwickeln sich stetig neue Erscheinungsformen. Es gibt daher keinen eindeutigen Rechtsbegriff der Mediengattung "Intermediäre" und daher auch keinen eindeutigen Handlungsrahmen für Regulierungsmaßnahmen.

2. Eine unzulässige Diskriminierung ist kaum nachweisbar. Es ist Sinn und Zweck von Intermediären, dem Nutzer die bestmögliche Antwort auf seine Suchanfrage zu geben. Dabei werden Inhalte nicht redaktionsgleich ausgewählt, sondern die Ergebnisse stellen stets eine Antwort auf eine individuelle Suchanfrage dar. Diese Auflistung kann per se nicht neutral sein. Eine valide Abgrenzung zwischen zulässigen und notwendigen Differenzierungen und möglicherweise rechtswidrigen Diskriminierungen dürfte in der Praxis nicht trivial sein.

3. Die Festlegung und Konkretisierung zentraler Kriterien des Suchalgorithmus durch eine zentrale Stelle ist unrealistisch und praxisfern. Der Betreiber eines Intermediärs ist darauf angewiesen, den verwendeten Suchalgorithmus stets neuen Anforderungen anpassen und damit weiter verbessern zu können. Der Aufbau einer behördlichen Struktur, die jede kleinste Anpassung des Suchalgorithmus eines Intermediärs überprüft und genehmigt, erscheint praktisch kaum vorstellbar. Ein regulatorischer Eingriff kann an dieser Stelle daher nur ultima ratio sein und bedarf belegbarer Missbrauchsfälle.

4. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung zentraler Suchmaschinenkriterien ist geschäftsschädigend. Dies würde die notwendigen ständigen Verbesserungen etwa eines Suchalgorithmus wesentlich erschweren und einen tiefen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen. Die vollständige Offenlegung des Suchalgorithmus würde außerdem die Benutzbarkeit eines Intermediärs wesentlich verschlechtern, da so vielfältige Manipulationsmöglichkeiten geboten würden.

5. Die unternehmerische Selbstregulierung funktioniert. Viele Intermediäre sind bereits Selbstverpflichtungen eingegangen. Einer solchen Selbstregulierung sollte weiterhin Vorzug eingeräumt werden. Erst in einem zweiten Schritt sollte eine Aufsichtsinstanz oder ein Gericht eingreifen.
(eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen