Vorratsdatenspeicherung in Deutschland stoppen


Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung: EuGH konkretisiert Anforderungen
Es ist äußerst zweifelhaft, ob das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in seiner konkreten Ausgestaltung den strengen materiellen und prozeduralen Anforderungen des Gerichtshofs genügt



Bereits 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, so wie es die europäische Richtlinie vorsah, ist mit Europäischen Grundrechten nicht zu vereinen und kippte die Richtlinie. Im Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof erneut ein weiteres Grundsatzurteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet: Europäische Mitgliedstaaten dürfen keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung festlegen. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass eine Verwendung von Vorratsdaten nur zur Bekämpfung schwerer, nicht aber bereits zur Bekämpfung einfacher Kriminalität legitim ist und der Zugang zu den Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden muss.

Auch in der Bundesregierung wurde mit Spannung verfolgt, was in Luxemburg entschieden wurde. eco-Vorstand Politik & Recht, Oliver Süme, sagt: "Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt."

Es ist äußerst zweifelhaft, ob das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in seiner konkreten Ausgestaltung den strengen materiellen und prozeduralen Anforderungen des Gerichtshofs genügt. Nach dem EuGH-Urteil kommt es nun auf die Beurteilung der konkreten Ausgestaltung und Modalitäten der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten an: "Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen", so Süme.

eco unterstützt den Internetprovider SpaceNet AG, der am 25. April 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung erhoben hat. Ziel dieser Klage ist insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen kann. (eco: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 13.02.17

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen