Financial Experts: Kein Gesetz erforderlich, um kompetente Frauen in Aufsichtsräte zu bringen Kritik an geplantem Gesetzentwurf der EU-Kommission - "Es sollte selbstverständlich sein, eine kompetente Frau zu nominieren"
(17.09.12) - Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Berufsverband für Finanzexperten in Aufsichtsräten, fordert für das 2013 anstehende "Superwahljahr" der Aufsichtsräte effiziente und strukturierte Nominierungsprozesse und kritisiert eine feste Frauenquote. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband für Aufsichtsräte INAR/EU wird sich FEA bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, auf den für Oktober geplanten Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Frauenquote von 40 Prozent zu verzichten.
2013 werden allein in den 30 DAX-Konzernen 77 Aufsichtsratsmitglieder von den Hauptversammlungen neu bestellt. Auch in zahlreichen M-DAX, S-DAX und Tec-DAX-Unternehmen stehen Neuwahlen an. "2013 entsteht eine große Chance, die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen zu professionalisieren. Dabei können weder das Old-Boys-Network noch eine Frauenquote sinnvolle Kriterien sein. Im Interesse der Aktionäre sollte ein Aufsichtsrat jedem Vorstandsressort mindestens einen Experten zuordnen können, der die Arbeit des Vorstands fachlich kompetent überwacht und begleitet", sagte Prof. Dr. Bernd Schichold, Präsident der Financial Experts Association.
Diese Ausrichtung erfordere im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats die exakte Formulierung von Kompetenz- und Persönlichkeitsprofilen, ein professionelles Research und eine nachvollziehbare und fundierte Entscheidung auf Basis eines Audits.
Der von der EU-Kommissarin Viviane Reding geplante Gesetzentwurf, bis 2020 eine verbindliche Frauenquote von 40 Prozent einzuführen, sei nicht akzeptabel. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband INAR/EU werde FEA versuchen, die Kommission davon zu überzeugen, dass kein Gesetz erforderlich sei, um kompetente Frauen in Aufsichtsräte zu bringen. "Es sollte selbstverständlich sein, dass eine kompetente Frau nominiert und gewählt wird - eine Quote brauchen Aktionäre dafür nicht", erklärt Dr. Viktoria Kickinger, Präsidentin von INAR/EU. (FEA: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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