GdP für neuen Anlauf bei Vorratsdatenspeicherung


Immer mehr Kriminalität, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow, spiele sich im Internet ab
"Die Bekämpfung der Internetkriminalität ist aber ohne die Verkehrsdatenspeicherung kaum denkbar"

(16.09.14) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert von der Deutschen Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein verfassungskonformes Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Immer mehr Kriminalität, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow, spiele sich im Internet ab. Wie die Anfang September erscheinende GdP-Fach- und Mitgliederzeitschrift "Deutsche Polizei" (DP) berichtet, sind im vergangenen Jahr 257.500 Fälle in der Rubrik Tatmittel Internet von der Polizei erfasst worden, und damit rund zwölf Prozent mehr als noch 2012, als 229.400 Fälle registriert wurden. Zwar handelt es sich mit etwa 181.000 Fällen überwiegend um Betrugsdelikte, doch seien die Fälle der Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet von mehr als 5.000 in 2012 auf fast 6.600 im vergangenen Jahr (plus 31 Prozent) massiv gestiegen.

Regelmäßig schlagen Malchow zufolge die Wellen der Empörung hoch, wenn beispielsweise kinderpornografisches Bildmaterial entdeckt und umgehend von Politik und Öffentlichkeit die rückhaltlose Aufklärung gefordert wird.

Malchow betonte in diesem Zusammenhang: "Die Bekämpfung der Internetkriminalität ist aber ohne die Verkehrsdatenspeicherung kaum denkbar. Doch der Skandal über die umfassende Überwachung der gesamten Telekommunikation unseres Landes durch den amerikanischen Geheimdienst NSA hat die Diskussion über eine rechtmäßige und vor allem verhältnismäßige Speicherung von Verkehrsdaten zurückgeworfen. Jedem, der für dieses polizeiliche Fahndungsinstrument einsteht, schlägt der politische Gegenwind mit großer Kraft ins Gesicht." Aus Sicht der Opfer von Internetkriminalität sowie der Sicherheitsbehörden müsse dies eine Regierung jedoch aushalten.

Der Handlungsdruck sei in der Praxis nach wie vor groß, verlautet auch aus dem Bundeskriminalamt (BKA). Laut "Deutsche Polizei" hat das BKA ein umfangreiches Archiv mit Fällen angelegt, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben. So konnte beispielsweise eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil eines jungen Mädchens nicht aufgeklärt werden. Der Täter hatte die 13-Jährige über das Internet zu sexuellen Handlungen erpresst. Er drohte, sie könne die Kontrolle über ihren PC nur wiedererlangen, wenn sie Geschlechtsverkehr mit ihm habe, sonst würde er Nacktfotos von ihr im Netz veröffentlichen. Zwar kam das Mädchen seiner Aufforderung nicht nach, ging jedoch darauf ein, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Über den Plattformbetreiber konnten zwar aussagefähige Log-Daten inklusive IP-Adressen erlangt werden. Mangels Vorratsdatenspeicherung konnten diese Daten jedoch nicht personifiziert werden.

GdP-Bundesvorsitzender Malchow kritisierte Bundesjustizminister Heiko Maas, der nach seinem Bekunden aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine gesetzlichen Umsetzungsmöglichkeiten für eine Vorratsdatenspeicherung sieht. "Diese Sichtweise teile ich ausdrücklich nicht", sagte Malchow. Es müsse möglich sein, in Fällen schwerer Kriminalität, insbesondere auch zum Schutz der Menschen, die bei privaten Dienstleistern vorliegenden Daten auch der Polizei zugänglich zu machen. (GdP: ra)

GdP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen