Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Transparency zum FATF-Prüfbericht zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland: "Deutschland hat ein großes Geldwäsche-Problem"
"Schmutziges Geld von Organisierter Kriminalität und Autokraten weltweit findet in Deutschland einen sicheren Hafen"
Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert die deutsche Politik auf, die Empfehlungen des veröffentlichten FATF-Berichts zügig umzusetzen. Die FATF (Financial Action Task Force) als international führendes Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt Deutschland ein durchwachsenes Zeugnis aus. Deutschland wird in der Kategorie "Enhanced Follow-Up” (Mittelfeld) eingeordnet. Dies geht mit einer Pflicht zur jährlichen Berichterstattung einher. Die FATF sieht deutlichen Handlungsbedarf. Nach wissenschaftlichen Schätzungen werden in Deutschland jedes Jahr mehr als 100 Milliarden Euro gewaschen.
Dazu erklärt Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency Deutschland:
"Deutschland hat ein großes Geldwäsche-Problem. Auch wenn die FATF vordergründig einzelne Verbesserungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche feststellt, zeigt die vertiefte Analyse weiterhin erhebliche Defizite. Diese haben gravierende Auswirkungen: Schmutziges Geld von Organisierter Kriminalität und Autokraten weltweit findet in Deutschland einen sicheren Hafen. Aktuell sehen wir, dass aufgrund fehlender Transparenz von Eigentumsverhältnissen und schwach aufgestellten Strafverfolgungsbehörden die Sanktionen gegen Russland nicht effizient durchgesetzt werden können. Es ist nicht überraschend, dass die FATF zu dem Ergebnis kommt, dass der Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland politisch bisher nicht ausreichend priorisiert wird. Dass das Finanzministerium diese Woche angekündigt hat, eine zentrale Bundesbehörde zum Kampf gegen Finanzkriminalität zu gründen, gibt zwar Hoffnung – jetzt kommt es aber auf den politischen Willen des Ministeriums an, dass dies sinnvoll und durchdacht umgesetzt wird.
Die FATF macht klare Empfehlungen, die sich mit unserer Einschätzung decken: Wir müssen die Zersplitterung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden beenden. Dabei müssen alle an einem Strang ziehen – der Bund und die Länder. Eine besonders große Baustelle ist außerdem die Sensibilisierung des Nicht-Finanzsektors, also zum Beispiel von Notaren, Immobilienmaklern und Schmuckhändlern. Sie alle sind in der Verantwortung, verdächtige Transaktionen zu melden und müssen dafür deutlich besser geschult und ausgebildet werden. Es ist daher ermutigend, dass das Bundesfinanzministerium im Rahmen der neuen Bundesbehörde die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor zentral koordinieren möchte."
Christoph Trautvetter, Geschäftsführer des Netzwerk Steuergerechtigkeit (Transparency Deutschland ist Mitglied im Steuerungskreis), erklärt:
"Der Prüfbericht der FATF legt offen, was Fachleute bereits seit langem kritisieren: Die Analyseergebnisse der FIU müssen verwertbarer und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und FIU deutlich verbessert werden. Dass dieser Austausch in der neuen Bundesoberbehörde institutionalisiert werden soll, ist zunächst ein guter Ansatz. Wie gut dies umgesetzt wird, bleibt zu beobachten. Unabhängig davon brauchen die Strafverfolgungsbehörden deutlich mehr Ressourcen und vor allem die nötigen Ermittlungskompetenzen, um systematisch verdächtiges Vermögen identifizieren und im Zweifel konfiszieren zu können. Die FATF bemängelt zurecht, dass bisher oft nur die Vortaten strafrechtlich verfolgt werden, die großen Fische der Finanzkriminalität jedoch meist durchs Netz gehen."
Hintergrund
Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine internationale Organisation, die 1989 auf Initiative der G7 gegründet wurde. Die Ziele der FATF sind die Festlegung von Standards und die Förderung der wirksamen Umsetzung rechtlicher, regulatorischer und operativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und anderer damit verbundener Bedrohungen für die Integrität des internationalen Finanzsystems. Die FATF überprüft alle zehn Jahre die Fortschritte der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen im Rahmen einer detaillierten Prüfung. Die Einordnung in der Kategorie "Enhanced Follow-Up” bedeutet eine Pflicht zur jährlichen Berichterstattung.
Transparency Deutschland hat die zweijährige Prüfungsphase aktiv begleitet und die zivilgesellschaftliche Perspektive eingebracht.
(Transparency: ra)
eingetragen: 20.09.22
Newsletterlauf: 20.10.22
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