Datenschutzerklärungen & Cookie-Hinweise


EuGH stellt klar, dass gegenüber dem Nutzer auch Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter gemacht werden müssen
Urteil nicht überraschend und entspricht den von den Aufsichtsbehörden aufgestellten Grundsätzen



Nach einem Urteil des EuGH vom Dienstag (C-673/17) müssen Internetnutzer dem Setzen sogenannter Cookies aktiv zustimmen. Ein Kästchen mit einem voreingestellten Häkchen, das durch die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme an einem Gewinnspiel akzeptiert wird, genügt den Anforderungen an eine aktive Einwilligung für den konkreten Fall nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den im Endgerät des Nutzers der Website gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt.

Dazu eine Einschätzung von Datenschutz- und IT-Rechtsexperte Dr. Martin Pflüger, Partner im Münchner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells:

"Das Urteil ist insoweit grundsätzlich nicht überraschend und entspricht den von den Aufsichtsbehörden aufgestellten Grundsätzen. Es wird aber die Diskussion in Deutschland im Hinblick auf den Umgang mit Cookies, und insbesondere wie eine ggf. notwendige Einwilligung eingeholt werden kann, weiter verschärfen. Spannend wird sein, inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts auf andere Mechanismen zur Einholung der Cookie-Einwilligung übertragen lassen.

Interessant sind zudem die Ausführungen des Gerichts im Hinblick auf die dem Nutzer einer Website bereitzustellenden Informationen. Insoweit stellt der Gerichtshof klar, dass gegenüber dem Nutzer auch Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter gemacht werden müssen. Dies ist auf vielen Websites bisher nicht der Fall. Hier sollten Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und Cookie-Hinweise überprüfen, um die Risiken von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie die Ahndung durch die Aufsichtsbehörden zu vermeiden."
(Hogan Lovells International LLP: ra)

eingetragen: 06.10.19
Newsletterlauf: 18.11.19

Hogan Lovells: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen