Akzeptanz für elektronische Signaturen in der EU
Einsatz elektronischer Signaturen im EU-Binnenmarkt: TeleTrusT begrüßt EU-Vorstoß für einheitliche elektronische Identitäten
Vorschlag der EU-Kommission liefert einen geeigneten Rechtsrahmen, wenngleich er in Einzelfragen noch vage bleibt
(24.07.12) - Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) befürwortet den Plan der EU, den Einsatz elektronischer Signaturen und Identifizierungsmittel im Binnenmarkt zu erleichtern. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten soll. In einzelnen Details regt TeleTrusT allerdings Korrekturen an.
Immer mehr Geschäfts- und Verwaltungsprozesse werden innerhalb der EU elektronisch abgewickelt – daher müssen endlich auch elektronische Unterschriften und Identifizierungsmittel EU-weit akzeptiert werden. Dies fordert TeleTrusT in einer schriftlichen Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (COM(2012) 238/2 Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market).
Der Vorschlag der Kommission liefert nach Einschätzung von TeleTrusT einen geeigneten Rechtsrahmen, wenngleich er in Einzelfragen noch vage bleibt und auf zukünftige Durchführungsrechtsakte verweist. Damit tatsächlich eine Akzeptanz für elektronische Signaturen im Binnenmarkt geschaffen wird, müssen auch die technischen Standardisierungsbemühungen forciert werden und zeitnah zum Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen sein. Die Chancen dafür sieht TeleTrusT im Rahmen der Standardisierungsgremien CEN und ETSI als gut an.
In Einzelfragen übt TeleTrusT Kritik an der geplanten Verordnung, die nach Inkrafttreten unmittelbar in nationales Recht übergesehen wird: So spricht TeleTrusT sich dagegen aus, dass zu massiv in nationales Beweis- und Formenrecht eingegriffen wird und gemäß dem Verordnungsentwurf zukünftig auch Unternehmen – und nicht wie bisher nur natürliche Personen – eine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift abgeben könnten.
Der Bundesverband IT-Sicherheit betont auch, dass trotz aller Bemühungen zur Vereinfachung ein bestimmtes Sicherheitsniveau für elektronische Signaturen gewährleistet bleiben müsse. TeleTrusT plädiert in seiner Stellungnahme ferner dafür, auch die entsprechenden deutschen Dienste und Produkte – "Elektronischer Personalausweis" und "De-Mail" – gemäß der Verordnung notifizieren zu lassen, sobald diese in Kraft getreten ist. (TeleTrusT: ra)
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