Akzeptanz für elektronische Signaturen in der EU


Einsatz elektronischer Signaturen im EU-Binnenmarkt: TeleTrusT begrüßt EU-Vorstoß für einheitliche elektronische Identitäten
Vorschlag der EU-Kommission liefert einen geeigneten Rechtsrahmen, wenngleich er in Einzelfragen noch vage bleibt


(24.07.12) - Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) befürwortet den Plan der EU, den Einsatz elektronischer Signaturen und Identifizierungsmittel im Binnenmarkt zu erleichtern. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten soll. In einzelnen Details regt TeleTrusT allerdings Korrekturen an.

Immer mehr Geschäfts- und Verwaltungsprozesse werden innerhalb der EU elektronisch abgewickelt – daher müssen endlich auch elektronische Unterschriften und Identifizierungsmittel EU-weit akzeptiert werden. Dies fordert TeleTrusT in einer schriftlichen Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (COM(2012) 238/2 Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market).

Der Vorschlag der Kommission liefert nach Einschätzung von TeleTrusT einen geeigneten Rechtsrahmen, wenngleich er in Einzelfragen noch vage bleibt und auf zukünftige Durchführungsrechtsakte verweist. Damit tatsächlich eine Akzeptanz für elektronische Signaturen im Binnenmarkt geschaffen wird, müssen auch die technischen Standardisierungsbemühungen forciert werden und zeitnah zum Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen sein. Die Chancen dafür sieht TeleTrusT im Rahmen der Standardisierungsgremien CEN und ETSI als gut an.

In Einzelfragen übt TeleTrusT Kritik an der geplanten Verordnung, die nach Inkrafttreten unmittelbar in nationales Recht übergesehen wird: So spricht TeleTrusT sich dagegen aus, dass zu massiv in nationales Beweis- und Formenrecht eingegriffen wird und gemäß dem Verordnungsentwurf zukünftig auch Unternehmen – und nicht wie bisher nur natürliche Personen – eine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift abgeben könnten.

Der Bundesverband IT-Sicherheit betont auch, dass trotz aller Bemühungen zur Vereinfachung ein bestimmtes Sicherheitsniveau für elektronische Signaturen gewährleistet bleiben müsse. TeleTrusT plädiert in seiner Stellungnahme ferner dafür, auch die entsprechenden deutschen Dienste und Produkte – "Elektronischer Personalausweis" und "De-Mail" – gemäß der Verordnung notifizieren zu lassen, sobald diese in Kraft getreten ist. (TeleTrusT: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen