Transfer personenbezogener Daten


Europäisch-amerikanisches Datenschutzabkommen: Wieder versucht, wieder gescheitert
Obwohl die Entscheidung des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass auch das neue Abkommen vor Gericht keinen Bestand haben wird – die entsprechenden Klagen liegen in den Schubladen europäischer Datenschützer sicherlich schon bereit



Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud, sieht auch in dem neuen Regulierungsversuch keine zufriedenstellende Lösung.

"Aller guten Dinge sind drei, sollte man meinen. Im Falle des angestrebten Datenschutzabkommens zwischen Europäischer Union und den USA waren bereits die ersten beiden Anläufe ein Schlag ins Wasser. Der Europäische Gerichtshof kassierte die beiden Vorgängerregelungen, Privacy Shield und Safe Harbor, bereits mit der Begründung ein, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht mit den europäischen Standards vereinbar wäre. Die Europäische Kommission hätte gut daran getan, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sich um wirkliche Veränderungen zu bemühen und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen zu beenden.

Das ist offensichtlich nicht passiert und das neue Abkommen kommt deshalb, ganz ähnlich den beiden ersten Anläufen, ebenfalls nicht über Lippenbekenntnisse hinaus und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. So ist insbesondere beim Knackpunkt der Datenabfrage durch Geheimdienste eine weitere große Grauzone entstanden. Zugriffe sollen nur noch erfolgen, wenn sie notwendig und verhältnismäßig seien – aus Sicht der Amerikaner. Neben den offensichtlichen rechtlichen Schlupflöchern offenbaren diese Formulierungen aber vor allem eines: Bislang haben die USA in unbekanntem Ausmaß auf personenbezogene Daten europäischer Bürger zugegriffen. Auch bei der Definition dessen, was angemessene Zugriffe sind und was nicht, dürften die Ansichten von europäischen und amerikanischen Datenschutzexperten deutlich auseinandergehen.

Im Westen also nichts Neues. Obwohl die Entscheidung des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass auch das neue Abkommen vor Gericht keinen Bestand haben wird – die entsprechenden Klagen liegen in den Schubladen europäischer Datenschützer sicherlich schon bereit. Für den nächsten Anlauf sollte sich die Europäische Kommission konsequent auf das eigentliche Problem konzentrieren: Ein fehlendes "No Spy"-Abkommen mit den amerikanischen Partnern, das unberechtigten Zugriffen auf sensible Daten von Europäern grundlegend einen Riegel vorschiebt.

Bis dahin bleibt es bittere Realität, dass Clouds von US-Anbietern für personenbezogene Daten keinen rechtssicheren Raum darstellen. Alternativen gibt es glücklicherweise, etwa souveräne Software und Technologien, die darauf abzielen, Abhängigkeiten von externen Anbietern oder Ländern zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass der Markt die Notwendigkeit erkennt und in Zukunft mehr solcher Lösungen hervorbringt – es geht schließlich um nicht weniger als die Kontrolle und Autonomie unserer Daten." (ownCloud: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 26.09.23

ownCloud: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen