Dringend notwendig: Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Führende Wirtschaftsvertreter unterstützen Transparency-Forderung nach Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
(16.08.12) - Ein Schreiben von über dreißig Vorstandsvorsitzenden deutscher Großunternehmen zeigt, wie dringend und notwendig die Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist. Dieses ist die wichtigste Voraussetzung, die einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch entgegensteht. Die Konvention aus dem Jahre 2003 ist bisher von 161 Ländern ratifiziert worden. Zu den Ländern, die noch nicht die Konvention ratifiziert haben, gehört neben Deutschland Saudi-Arabien, Syrien und der Sudan.
Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Das Schreiben bestätigt unsere jahrelange Forderung an das Parlament, endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Die unterlassene Ratifizierung erschwert die Arbeit der im Ausland tätigen Unternehmen aus Deutschland.
Insbesondere Vereinbarungen gegen Korruption mit ausländischen Geschäftspartnern werden erheblich behindert, solange deutsche Unternehmen sich vorhalten lassen müssen, ihr Land verweigere die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Abgeordneten schaden nicht nur dem Ansehen Deutschlands, dem Ansehen des Parlamentes, sondern auch der deutschen Exportwirtschaft." (Transparency: ra)
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Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.
Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."
Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.
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