Korruptionsprävention und Compliance


Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetze müssen auch für Kammern gelten
Mangelnde Transparenz schwächt das Ansehen der Kammern



Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert eindeutige gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz bei den deutschen Kammern. Die jeweiligen Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze müssen ausdrücklich auch für Kammern gelten. Denn: Viele Kammern kommen notwendigen Transparenzanforderungen auf eigenverantwortlicher Basis nicht im erforderlichen Maße nach.

"Mangelnde Transparenz schwächt das Ansehen der Kammern. Es liegt daher im Interesse der Kammern, für Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen", fordert Helena Peltonen-Gassmann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, anlässlich des Deutschen Kammerrechtstages 2018 in Kassel. "Da bei vielen Kammern Transparenzlücken bestehen, braucht es nun gesetzliche Regelungen. Das Land Brandenburg hat mit seiner Gesetzesänderung 2013 den richtigen Weg beschritten, wonach Kammern ausdrücklich zur Auskunft verpflichtet sind."

Bestehende Ausnahmen etwa in den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind nicht zu begründen. Auch die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder unterstützen die Forderung nach einer Auskunftspflicht und stellen insbesondere bei den berufsständischen Kammern eine Verweigerung gegenüber den Transparenzanforderungen fest.

Transparency Deutschland fordert außerdem klare gesetzliche Vorgaben zur Geltung des öffentlichen Vergaberechts für Kammern. "Transparenz ist ein wichtiger Grundbaustein für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Kammern, die im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben übernehmen, unterliegen nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit einer umfassenden Transparenz- und Rechenschaftspflicht. Der Anspruch auf Transparenz darf nicht im Ermessen einzelner Verantwortlicher liegen", so Helena Peltonen-Gassmann.

Die Kammern müssen intern den Stellenwert von Korruptionsprävention und Compliance stärken. Sogenannte Compliance-Regelungen oder Ehrensatzungen wurden bei einigen wenigen Kammern eingeführt, andere Kammern haben hier Nachholbedarf. Es braucht effektive interne Kontrollmechanismen, die die Einhaltung von Verhaltensrichtlinien von allen Mitarbeitern sowie der Leitungsebene sicherstellen. (Transparency: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 25.10.18

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