Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken


Anti-Abzocke-Gesetz: "Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an", begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband
"Es wäre wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden"


(22.03.12) - Mehr Schutz für die Verbraucher verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken des Bundesjustizministeriums (BMJ). Erste Eckpunkte daraus sind jetzt bekannt geworden. "Die Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machen", sagte Vorstand Gerd Billen. Geplant sind Verschärfungen in den Bereichen Datenschutz im Internet, unerlaubte Telefonwerbung, unseriöse Inkasso-Praxis und Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverstößen.

Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Die gesetzlichen Regeln greifen bislang zu kurz, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2010 eindrucksvoll belegen. Ein Problem sind Gewinnspielverträge, für die nach den Plänen des BMJ künftig die Textform vorgeschrieben sein soll. Der vzbv begrüßt diese Verschärfung. "Es wäre jedoch wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden", erklärte Billen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anbieter auf andere Maschen ausweichen.

Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis hat die Politik nach Auffassung des vzbv viel zu lange ignoriert. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen hat im vergangenen Jahr den Finger in die Wunde gelegt. Das Justizministerium hat danach schnell reagiert und will nun wichtige Regeln auf den Weg bringen. Auch dass Frau Leutheusser-Scharrenberger den Datenschutz im Internet und den Schutz vor Massenabmahnungen verbessern will, ist erfreulich – allerdings auch lange überfällig. Ob der Verbraucherärger und die Abzocke bei den genannten Themen wirklich massiv eingedämmt wird, hängt nun von den Details ab: "Es kommt am Ende darauf an, wie die Regeln konkret ausgestaltet sind", sagte Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Lesen Sie auch:
Seriöse Inkassotätigkeit wichtig für Wirtschaft

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen