Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken


Anti-Abzocke-Gesetz: "Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an", begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband
"Es wäre wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden"


(22.03.12) - Mehr Schutz für die Verbraucher verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken des Bundesjustizministeriums (BMJ). Erste Eckpunkte daraus sind jetzt bekannt geworden. "Die Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machen", sagte Vorstand Gerd Billen. Geplant sind Verschärfungen in den Bereichen Datenschutz im Internet, unerlaubte Telefonwerbung, unseriöse Inkasso-Praxis und Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverstößen.

Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Die gesetzlichen Regeln greifen bislang zu kurz, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2010 eindrucksvoll belegen. Ein Problem sind Gewinnspielverträge, für die nach den Plänen des BMJ künftig die Textform vorgeschrieben sein soll. Der vzbv begrüßt diese Verschärfung. "Es wäre jedoch wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden", erklärte Billen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anbieter auf andere Maschen ausweichen.

Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis hat die Politik nach Auffassung des vzbv viel zu lange ignoriert. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen hat im vergangenen Jahr den Finger in die Wunde gelegt. Das Justizministerium hat danach schnell reagiert und will nun wichtige Regeln auf den Weg bringen. Auch dass Frau Leutheusser-Scharrenberger den Datenschutz im Internet und den Schutz vor Massenabmahnungen verbessern will, ist erfreulich – allerdings auch lange überfällig. Ob der Verbraucherärger und die Abzocke bei den genannten Themen wirklich massiv eingedämmt wird, hängt nun von den Details ab: "Es kommt am Ende darauf an, wie die Regeln konkret ausgestaltet sind", sagte Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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