Anti-Abzocke-Gesetz: "Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an", begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband "Es wäre wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden"
(22.03.12) - Mehr Schutz für die Verbraucher verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken des Bundesjustizministeriums (BMJ). Erste Eckpunkte daraus sind jetzt bekannt geworden. "Die Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machen", sagte Vorstand Gerd Billen. Geplant sind Verschärfungen in den Bereichen Datenschutz im Internet, unerlaubte Telefonwerbung, unseriöse Inkasso-Praxis und Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverstößen.
Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Die gesetzlichen Regeln greifen bislang zu kurz, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2010 eindrucksvoll belegen. Ein Problem sind Gewinnspielverträge, für die nach den Plänen des BMJ künftig die Textform vorgeschrieben sein soll. Der vzbv begrüßt diese Verschärfung. "Es wäre jedoch wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden", erklärte Billen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anbieter auf andere Maschen ausweichen.
Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis hat die Politik nach Auffassung des vzbv viel zu lange ignoriert. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen hat im vergangenen Jahr den Finger in die Wunde gelegt. Das Justizministerium hat danach schnell reagiert und will nun wichtige Regeln auf den Weg bringen. Auch dass Frau Leutheusser-Scharrenberger den Datenschutz im Internet und den Schutz vor Massenabmahnungen verbessern will, ist erfreulich – allerdings auch lange überfällig. Ob der Verbraucherärger und die Abzocke bei den genannten Themen wirklich massiv eingedämmt wird, hängt nun von den Details ab: "Es kommt am Ende darauf an, wie die Regeln konkret ausgestaltet sind", sagte Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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