DSGVO: Unternehmen ohne Fachkräfte für Datenschutz
Mehr als jedes zweite Unternehmen hat weniger als eine Vollzeitstelle verfügbar - Entscheidendes Jahr für Datenschutz in Europa
Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Nach zweijähriger Umsetzungsfrist müssen dann alle Unternehmen die neuen Regeln beachten
Neue Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen.
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"Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent). 14 Prozent der Unternehmen haben mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.
Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach zweijähriger Umsetzungsfrist müssen dann alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Im Mittelpunkt steht dabei für viele Unternehmen, ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten zu erstellen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.
Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 entscheidet die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung. Ziel der E-Privacy-Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. Bitkom kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung.
"Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht", sagt Dehmel. So werde die bereits gefundene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und neuen Technologien andererseits wieder zerschlagen. "Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen." Bisher stellt die E-Privacy-Verordnung in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagt sie vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst werden, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.
Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom "Fragen und Antworten" (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: "Datenübermittlung in Drittstaaten", "Verarbeitungsverzeichnis", "Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung" sowie die "Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung".
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 507 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung lautete: "Wie viele Mitarbeiter befassen sich in Ihrem Unternehmen hauptsächlich mit Datenschutz?"
(Bitkom: ra)
eingetragen: 26.01.18
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