Compliance-Anforderungen in Europa moderat


Implementierung von Monitoring-Tools: Nur Finnland und Italien haben höhere Compliance-Anforderungen an
Studie zur rechtskonformen Implementierung von Monitoring-Tools



Workforce-Monitoring-Programme werden kontrovers diskutiert. Deutschland reiht sich mit strikten gesetzlichen Rechtsvorgaben im internationalen Vergleich auf Rang 3 ein. Nur Finnland und Italien haben höhere Compliance-Anforderungen an die Implementierung von Monitoring-Tools. Das zeigt eine globale Studie von Forcepoint, Anbieter von Lösungen für Content- und IT-Sicherheit, und der internationalen Anwalts- und Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. Sie untersucht die rechtlichen Anforderungen an die Implementierung von Monitoring-Tools für die IT-Sicherheit in 15 Industrienationen. Eine Möglichkeit, Daten zu schützen und zu managen sowie sich gegen interne und externe Bedrohungen zu schützen, ist, zu analysieren, wie Informationsressourcen im Unternehmen genutzt werden.

Wie sieht dazu die Rechtslage in Deutschland und anderen Industrienationen aus?
Wo verläuft die rote Linie zwischen dem Schutz von geistigem Eigentum und der Überwachung von Mitarbeitern?

Ab dem 25. Mai 2018 müssen sich alle öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen, die im europäischen Markt aktiv sind, an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) halten. Dabei ist es wichtig, sowohl persönliche Daten von Mitarbeitern sowie Kunden zu schützen und gleichzeitig den Schutz von geschäftskritischen Daten / geistigem Eigentum zu gewährleisten.

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Forcepoint hat mit der internationalen Anwalts- und Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells eine globale Studie durchgeführt, welche die rechtlichen Anforderungen an die Implementierung von Monitoring-Tools für die IT-Sicherheit in 15 Industrienationen untersucht. Zehn Monitoring-Aktivitäten wurden auf einer Skala von 1 bis 5 – von einfachen bis hin zu signifikanten Anstrengungen – hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bewertet. Bei bis zu 29 Punkten können Compliance-Ressourcen als basic, zwischen 30 und 39 als moderat und ab 40 als signifikant bezeichnet werden.

Studienergebnisse im Überblick:

>> Deutschland reiht sich im internationalen Vergleich bei den Compliance-Vorgaben mit 42 Punkten auf Rang 3 ein. Nur in Finnland (46) und Italien (43) sind diese höher.

>> Das Monitoring von Desktop, Keylogging sowie vom Arbeitgeber bereitgestellten und mitarbeitereigenen Geräten wird in Deutschland als unangemessen und rechtswidrig angesehen (Score jeweils 5).

>> Zustimmung oder das Verbot der privaten Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel sind Grundvoraussetzungen für den Einsatz vieler Monitoring-Tools in Deutschland.

>> Die USA stellen mit 20 Punkten die geringsten Hürden zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich Workforce-Monitoring im Rahmen der IT-Sicherheit.

>> Kein europäisches Land fällt in der Studie unter 30 Punkte. Die Compliance-Anforderungen sind daher in Europa mindestens als moderat zu bezeichnen.

Während das Verständnis, wie Mitarbeiter mit Daten umgehen und wo sich diese Daten bewegen, erhebliche Vorteile für die IT-Sicherheit verspricht, sind insbesondere in Deutschland die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Monitoring hoch bzw. signifikant: Die Gratwanderung zwischen dem Schutz von Mitarbeiterdaten und von geistigem Eigentum ist dementsprechend sensibel und nur mit Lösungen, die den Compliance-Anforderungen entsprechen, umzusetzen.

Jedes Workforce-Monitoring-Programm muss angemessen, respektvoll und transparent sein, um das anhaltende Vertrauen der Belegschaft zu gewährleisten, sagt Allan Alford, CISO von Forcepoint. Es ist ein sensibler Balanceakt: Mitarbeiter und Arbeitgeber müssen Hand in Hand arbeiten, um sich gegenseitig zu schützen. Wann und wie Mitarbeiter mit verschiedenen Unternehmensdaten interagieren, hat dabei klare Auswirkungen auf die Privatsphäre.
(Forcepoint: ra)

eingetragen: 27.01.18
Home & Newsletterlauf: 13.03.18

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