2,5 Prozent Plus gegenüber Vorjahr
Öffentliche Hand gibt über 20 Milliarden Euro für ITK aus - Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben
Mustererklärung für soziale Nachhaltigkeit bei der ITK-Beschaffung - Elektronische Vergabe und EVB-IT erleichtern komplexe Vergaben
(13.01.14) - Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2014 werden die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das gab der Bitkom im Dezember letzten Jahres auf der Messe "Moderner Staat" bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) bekannt. Basis sind Berechnungen von Techconsult. Mit Abstand am meisten Geld zahlt die öffentliche Hand für IT-Dienstleistungen, also Beratung, Implementierung und Service: rund 9,4 Milliarden Euro, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2012.
"Die öffentliche Hand steht für rund ein Fünftel des Business-Marktes in der ITK-Branche. Allerdings sind viele Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer wie für die Anbieter mittlerweile mit so viel Verwaltungsaufwand verbunden, dass vermehrt innovative Lösungen wie die elektronische Vergabe oder die Musterverträge der sogenannten EVB-IT eingesetzt werden sollten", sagte Marco Junk von der Bitkom-Geschäftsleitung bei der Präsentation der Zahlen.
Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben. Einschließlich sämtlicher Umsetzungsfristen müssten die E-Vergabe-Systeme voraussichtlich im Jahr 2019 betriebsbereit sein. Der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung wird digitalisiert. Franz-Reinhard Habbel, Sprecher beim Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), sagte: "Die Einführung der elektronischen Vergabe wird gerade kleinere Kommunen und Städte zunächst vor organisatorische Herausforderungen stellen und größere Investitionen erfordern, mittelfristig aber die Kosten des Vergabeprozesses deutlich senken."
Die öffentliche Hand soll zudem künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. "Angesichts der Milliarden-Ausgaben für ITK müssen sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen gleichermaßen ihrer sozialen Verantwortung stellen. Wir unterstützen beide Seiten mit unserer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung", sagte Michael Dickopf, stellvertretender Leiter des BeschA. Bitkom und BeschA hatten sich im Sommer über die nachhaltigen Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet. Es war die erste Branchenvereinbarung dieser Art überhaupt.
Die Mustererklärung orientierte sich an den so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So müssen Hersteller versichern, dass ihre Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. Junk: "Die Mustererklärung schafft Sicherheit für die Vergabestellen und die Bieter und ist in der Praxis für die bietenden Unternehmen und Hersteller realisierbar." Mittlerweile ist die Mustererklärung bereits erfolgreich zum Einsatz gekommen, beispielsweise bei einer Ausschreibung für Drucker. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen Bitkom und BeschA die Zusammenarbeit für weitere Bereiche fortsetzen. Die gemeinsam erarbeitete Mustererklärung und die vertragliche Regelung steht unter www.nachhaltige-beschaffung.info.
Methodik: Die Zahlen zum Beschaffungsmarkt basieren auf Erhebungen des Marktforschungsunternehmens Techconsult.
(Bitkom: ra)
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