2,5 Prozent Plus gegenüber Vorjahr


Öffentliche Hand gibt über 20 Milliarden Euro für ITK aus - Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben
Mustererklärung für soziale Nachhaltigkeit bei der ITK-Beschaffung - Elektronische Vergabe und EVB-IT erleichtern komplexe Vergaben

(13.01.14) - Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2014 werden die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das gab der Bitkom im Dezember letzten Jahres auf der Messe "Moderner Staat" bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) bekannt. Basis sind Berechnungen von Techconsult. Mit Abstand am meisten Geld zahlt die öffentliche Hand für IT-Dienstleistungen, also Beratung, Implementierung und Service: rund 9,4 Milliarden Euro, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2012.

"Die öffentliche Hand steht für rund ein Fünftel des Business-Marktes in der ITK-Branche. Allerdings sind viele Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer wie für die Anbieter mittlerweile mit so viel Verwaltungsaufwand verbunden, dass vermehrt innovative Lösungen wie die elektronische Vergabe oder die Musterverträge der sogenannten EVB-IT eingesetzt werden sollten", sagte Marco Junk von der Bitkom-Geschäftsleitung bei der Präsentation der Zahlen.

Die elektronische Vergabe wird durch die aktuelle EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend vorgeschrieben. Einschließlich sämtlicher Umsetzungsfristen müssten die E-Vergabe-Systeme voraussichtlich im Jahr 2019 betriebsbereit sein. Der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung wird digitalisiert. Franz-Reinhard Habbel, Sprecher beim Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), sagte: "Die Einführung der elektronischen Vergabe wird gerade kleinere Kommunen und Städte zunächst vor organisatorische Herausforderungen stellen und größere Investitionen erfordern, mittelfristig aber die Kosten des Vergabeprozesses deutlich senken."

Die öffentliche Hand soll zudem künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. "Angesichts der Milliarden-Ausgaben für ITK müssen sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen gleichermaßen ihrer sozialen Verantwortung stellen. Wir unterstützen beide Seiten mit unserer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung", sagte Michael Dickopf, stellvertretender Leiter des BeschA. Bitkom und BeschA hatten sich im Sommer über die nachhaltigen Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet. Es war die erste Branchenvereinbarung dieser Art überhaupt.

Die Mustererklärung orientierte sich an den so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So müssen Hersteller versichern, dass ihre Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. Junk: "Die Mustererklärung schafft Sicherheit für die Vergabestellen und die Bieter und ist in der Praxis für die bietenden Unternehmen und Hersteller realisierbar." Mittlerweile ist die Mustererklärung bereits erfolgreich zum Einsatz gekommen, beispielsweise bei einer Ausschreibung für Drucker. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen Bitkom und BeschA die Zusammenarbeit für weitere Bereiche fortsetzen. Die gemeinsam erarbeitete Mustererklärung und die vertragliche Regelung steht unter www.nachhaltige-beschaffung.info.

Methodik: Die Zahlen zum Beschaffungsmarkt basieren auf Erhebungen des Marktforschungsunternehmens Techconsult.
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen