Interesse an Datenschutzrichtlinien


Studie zeigt: Datenschutz und Compliance sind entscheidende Faktoren bei der Wahl eines Cloud Computing-Anbieters
Datenschutzbedenken: Deutsche KMU berücksichtigen Unternehmens-Reputation und -praktiken bei der Wahl des Cloud-Anbieters


(25.07.12) - Cloud Computing ist in den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) angekommen. Mehr als die Hälfte der deutschen KMU geben an, Cloud Computing-Lösungen mäßig bis häufig zu nutzen. Insgesamt nutzen bereits 66 Prozent die Cloud als Unternehmensressource. Das ergab eine internationale Studie des Ponemon Instituts im Auftrag von Microsoft. Das Ponemon Institut erwartet in den nächsten zwei Jahren einen Anstieg von genutzten Cloud Computing-Services in Unternehmen auf mehr als 80 Prozent. Die Studie zeigt auch, dass Datenschutz und Compliance entscheidende Faktoren für die Wahl des Cloud-Anbieters sind.

Während Unternehmen zunehmend auf die Cloud setzen, wird es immer wichtiger Datenschutz zu gewährleisten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. 73 Prozent der befragten Unternehmen geben an, vertrauliche oder sensible Daten zu schützen und 56 Prozent sind sich sicher, dass sie den erforderlichen Verpflichtungen bei der Einführung von Cloud Computing-Anwendungen in ihrer Organisation nachkommen können.

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"Es ist nicht lange her, da fragte sich die IT-Branche, ob Datenschutzbedenken kleine und mittelständische Unternehmen daran hindern würden die Cloud zu nutzen. Die aktuelle Studie zeigt, dass das nicht der Fall ist", sagt Michael Kranawetter, Chef Security Advisor, Microsoft Deutschland GmbH. "Stattdessen drücken kleine und mittelständische Unternehmen ihr Interesse an Datenschutzrichtlinien aus, indem sie sie als Kriterium für die Wahl des Cloud-Anbieters nutzen."

Aus der Ponemon-Studie geht hervor: 76 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass die Reputation und die Praktiken des Providers im Hinblick auf Datenschutz und Compliance zu einem gewissen Grad für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind. Als Praktiken werden neben der Offenlegung des Datenstandorts, strikten Prozessen und Umgang mit Kundendaten auch die Bereitstellung der EU Standardvertragsklauseln als vertragliche Vereinbarung genannt.

Checklisten für potenzielle Kunden
"Kleine und mittelständische Unternehmen stellen die richtigen Fragen an Cloud-Anbieter", sagt Jim Reavis, Geschäftsführer, Cloud Security Alliance (CSA). "Die CSA hält klare Service Level Agreements, Nachweise über die Einhaltung von Compliance-Richtlinien und Checklisten für die Selbstauskunft als bestes Vorgehen für Anbieter vertrauenswürdiger Cloud-Angebote."

Zu diesem Zweck stellt das CSA Security Trust and Assurance Registry (STAR) Sicherheits- und Privatsphäre-Selbstauskünfte von Cloud-Anbietern bereit, damit Kompetenzen und Verhaltensweisen von potentiellen Kunden verglichen werden können. STAR ist ein frei und öffentlich zugängliches Register, das die von den verschiedenen Cloud-Anwendern bereitgestellten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen für die jeweiligen Cloud-Angebote dokumentiert.

Über die Studie
Das Ponemon Institut befragte 1.771 Unternehmensmitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Datensicherheit, Risikomanagement und Datenschutz in den USA, Deutschland und Skandinavien (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden). Separate Berichte wurden für jedes Land erstellt. Die vorgestellten Ergebnisse konzentrieren sich auf Deutschland. In Deutschland wurden 668 Personen befragt. Die Teilnehmer der Befragung haben im Durchschnitt ca. zehn Jahre Berufserfahrung. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) berichten an den Chief Information Officer, gefolgt von 17 Prozent, die an den Compliance Officer berichten und 16 Prozent, die an den Chief Information Security Officer berichten. (Microsoft: ra)

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Meldungen: Studien

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    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

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    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

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