Juristische Probleme der Digitalisierung


Digitale Wirtschaft benötigt zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen
Umfrage und Rechtsgutachten zur digitalen Transformation der Wirtschaft vor

(03.12.15) - Die deutsche Wirtschaft benötigt einen einheitlichen und zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen, um erfolgreich neue digitale Innovationen, Anwendungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Gefragt ist dabei eine Gesetzgebung mit Augenmaß: weniger neue, aber eine stärkere Harmonisierung bestehender nationaler Regulierung. Das geht sowohl aus einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen hervor, als auch aus einem Rechtsgutachten, das der BDI bei Noerr in Auftrag gegeben hat.

Als wesentliche Handlungsfelder für eine europäische Harmonisierung benennen die befragten Rechtsabteilungen zum einen das Datenrecht - darunter fallen die Themen Datenschutz und Daten-/IT-Sicherheit - sowie das IP-Recht. Im Bereich des Datenschutzrechts sehen die Befragten außereuropäische Wettbewerber aus Staaten mit geringer Regelungsintensität im Vorteil. Hier sind die bestehenden Regelungen mit Augenmaß weiterzuentwickeln und europäisch zu harmonisieren. Noch keinen Handlungsbedarf sehen die befragten Experten und die Gutachter der Kanzlei Noerr dagegen bei der Frage eines Eigentums an Daten - eine gesetzliche Regelung sei vorerst nicht geboten. Allerdings sei die weitere technische und wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten.

"Die Umfrage belegt klar, dass die Unternehmen bereit sind, ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu übernehmen", sagt Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Bei vielen juristischen Problemen der Digitalisierung - etwa Geheimnisschutz, Cloud Computing oder Entwicklungskooperationen - bevorzugen Unternehmen standarisierte Muster- oder Individualverträge. "An die Grenzen des bestehenden Rechtssystems geraten Unternehmen aber beim Einsatz vollständig autonomer Systeme", sagt Noerr-Partner Prof. Dr. Peter Bräutigam. Das betrifft beispielsweise selbststeuernde Autos ohne Eingriffsmöglichkeiten oder selbstlernende Industrieroboter. "Die Frage der Verantwortung für durch autonome Systeme verursachte Schäden ist derzeit völlig offen", betont Bräutigam. Nachgedacht werden könnte in diesem Zusammenhang über eine Weiterentwicklung des Haftpflichtgesetzes, um dieses durch die Digitalisierung neu entstehende gesellschaftliche Risiko angemessen zu versichern.

Der BDI und Noerr haben im Rahmen einer Umfrage unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen die zentralen Rechtsprobleme der digitalisierten Wirtschaft beleuchtet. Zusätzlich hat Noerr im Auftrag des BDI ein ausführliches Rechtsgutachten angefertigt. (Noerr: ra)

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Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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