MiFID-Studie "Best Execution"
Privatinvestoren wissen nicht immer, ob Banken die Wertpapiergeschäfte zu den bestmöglichen Bedingungen ausführen
Von den untersuchten Best Execution Policies erhält nur eine Minderheit der Kunden Informationen darüber, welche Entscheidungskriterien für die Wahl des Ausführungsplatzes ausschlaggebend sind
(26.09.08) - Ob Banken die Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden zu den bestmöglichen Bedingungen ausführen, bleibt den meisten Privatinvestoren verborgen. Nur jedes vierte Institut informiert darüber, wie die einzelnen Orderausführungskriterien - beispielsweise Kosten oder Ausführungsgeschwindigkeit - untereinander gewichtet sind. 29 Prozent der Wertpapierfirmen bieten in dieser Hinsicht überhaupt keine Transparenz, weitere 47 Prozent geben nur teilweise Auskunft. Damit vergeben viele Institute die Chance, durch mehr Transparenz im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID einen möglichen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Das sind Ergebnisse aus der Studie "Best Execution" des Beratungs- und Softwarehauses PPI AG.
Von den untersuchten Best Execution Policies erhält nur eine Minderheit der Kunden Informationen darüber, welche Entscheidungskriterien für die Wahl des Ausführungsplatzes ausschlaggebend sind. Hauptmotive für Anleger sind in der Regel der maximal erzielbare Preis und die Transaktionskosten. Doch ob sich die Wahl des Handelsplatzes durch das Institut ebenfalls an diesen Zielen orientiert, ist bei drei Vierteln der Policies kaum oder gar nicht nachvollziehbar.
Eine Veröffentlichung der Gewichtung ist nach MiFID nicht vorgeschrieben. Allerdings sind Wertpapierdienstleister dazu verpflichtet, bei der Aufstellung der Ausführungsgrundsätze alle relevanten Orderkriterien so zu gewichten, dass am Ende bestmögliche Ergebnisse für den Kunden erzielt werden. Eine Aufklärung über die zu Grunde liegende Entscheidungsbasis ist damit wünschenswert.
"Derzeit können die meisten Investoren nur schwer überprüfen, ob die für sie relevanten Order-kriterien wie Kurs, Kosten, Schnelligkeit und Ausführungswahrscheinlichkeit in ihrem Interesse gewichtet werden", kritisiert Christian Appel, MiFID-Experte der PPI. "Durch ihr intransparentes Verhalten versäumen es viele Institute ihre Ausrichtung der MiFID-Richtlinie auf den Kunden diesen entsprechend zu kommunizieren. Damit vergeben sie die Chance, in einem umkämpften Markt einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen."
Neben der unzureichenden Transparenz bei der Kriteriengewichtung existiert keine einheitliche Regelung über die Veröffentlichung der Ausführungsgrundsätze. Bei 14 Prozent der untersuchten Institute finden sich diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) wieder. 27 Prozent veröffentlichen die Ausführungsgrundsätze im Anhang der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte und die überwiegende Mehrheit von 59 Prozent führt diese in gesonderten Ausführungsgrundsätzen auf.
Hintergrundinformationen Die PPI AG hat in der Studie "Best Execution" insgesamt 51 so genannte Best Execution Policies verschiedener Wertpapierfirmen über die Dauer von 15 Handelstagen untersucht. Die Best Execution Policies enthalten für jede Gattung von Finanzinstrumenten Angaben zu den verschiedenen Handelsplätzen, an denen Aufträge ausgeführt werden, und Faktoren, die für die Auswahl des Ausführungsplatzes ausschlaggebend sind.
Im Rahmen der Studie (qualitativer und quantitativer Teil) wurden einzelne statische Policies mit einer dynamischen Policy verglichen. Bei statischen Policies erfolgt das Routing von Orders pro Assetklasse nach einem festen Ausführungsregelwerk. Das Konzept der dynamischen Policy beinhaltet die automatische Weiterleitung eines Auftrags in einem Instrument zum "bestmöglichen" von mehreren alternativen Ausführungsorten. Unter Verwendung eines Musterportfolios wurde die beste Ausführung hinsichtlich Preis und Kosten analysiert. Diese Aspekte sind für den Privatanleger nach MiFID ausschlaggebend. (PPI: ra)
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