Kalbsleberwurst muss Kalbsleber enthalten


Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches: Nicht alle Anbieter beachten neue Regeln
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Trotz der neuen Regeln gehe die Täuschung weiter


(22.11.10) - Fast zwei Drittel (11) von 18 Kalbsleberwürsten waren keine – sie waren irreführend gekennzeichnet. Das hat eine Marktuntersuchung der Verbraucherzentrale Niedersachsen (NDS) in Hannover in neun Supermarktketten ergeben.

Seit Januar gelten neue Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches. Danach muss Kalbsleberwurst Kalbsleber enthalten. Wie viel wurde allerdings nicht festgelegt. Eine Wurst mit Schweineleber, Schweinefleisch und mindestens 15 Prozent Kalbfleisch oder Jungrindfleisch im Fleischanteil ohne Kalbsleber darf sich nach den neuen Regeln nur Kalbfleisch-Leberwurst nennen.

Lebensmittelexpertin Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale: "Trotz der neuen Regeln geht die Täuschung weiter. Wir fordern die Hersteller daher auf, sich umgehend an die neuen Leitsätze zu halten".

Die neuen Regeln sind nicht sonderlich eindeutig, kritisiert die Expertin. So fiel auf, dass fast alle Kalbfleischleberwürste 15 bis18 Prozent Kalbfleisch enthielten, eine "Delikatess Kalbfleisch-Leberwurst" eines Anbieters allerdings nur sechs Prozent. Diese mit 59 Cent billige Wurst entspricht trotzdem den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuches, denn die erforderlichen 15 Prozent Kalbfleisch vom Fleischanteil machen sechs Prozent der gesamten Wurst aus.

Brigitte Ahrens bezweifelt aber, dass Konsumenten ein Produkt billigen, dass weniger als halb soviel Kalbfleisch enthält als üblich. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)

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Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

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