Gründer-Stipendien nicht besteuern


Gründer klagen über Bürokratie beim "Exist"-Programm
Mehr Start-up-Mentalität bei Förderprogrammen nötig

(16.06.15) - Das "Exist"-Gründerstipendium der Deutschen Bundesregierung hat seit 2007 mehr als 1000 Start-ups unterstützt. Gründer kritisieren aber einen übertriebenen bürokratischen Aufwand und zu wenig Flexibilität in den Richtlinien. Der Digitalverband Bitkom fordert daher Nachbesserungen an dem Programm, mit dem innovative Ideen aus Wissenschaft und Hochschule in Start-ups überführt werden sollen. Unter anderem bemängeln die Gründer, dass die steuerliche Behandlung des Stipendiums nicht bundeseinheitlich geregelt ist, die Finanzierung der Gründungsaufwendungen wie Rechtsanwaltsgebühren nicht aus den Fördermitteln bezahlt werden dürfen und dass die Auszahlung von Sachmitteln viel zu langwierig und mit vielen Genehmigungen verbunden ist.

"'Exist' ist ein wichtiger Baustein der Start-up-Förderung. Wir müssen aber sicherstellen, dass Start-ups und Förderung auch zueinander passen. Gründer sollen sich auf ihre Idee konzentrieren und nicht auf das Ausfüllen von Formularen", sagt Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz. "Letztlich gilt: Wenn wir mehr Start-ups in Deutschland haben wollen, dann müssen wir für die passenden Rahmenbedingungen sorgen, damit sich noch viel mehr kluge Köpfe in den Hochschulen für das Gründen begeistern."

Das "Exist"-Gründerstipendium ist eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und soll Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei einer Gründungsidee unterstützen. Sie erhalten ein monatliches Stipendium, Sachkostenzuschüsse sowie finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie Coaching. Insgesamt wird dabei eine Unterstützung bis zu 100.000 Euro gewährt.

Bitkom fordert folgende Änderungen am "Exist"-Programm:

1. Gründer-Stipendien nicht besteuern
Bislang hängt es vom jeweiligen Finanzamt ab, ob das Stipendium als zu versteuerndes Einkommen angesehen wird. Gründer brauchen aber Planungssicherheit, über welche Mittel sie während der Gründung verfügen können.

2. Sachmittelzuschuss als Pauschale auszahlen
Der Zuschuss für Sachmittel sollte zu Beginn der Förderung als Pauschale ausgezahlt werden. Damit würde die bürokratische Einzelbeantragung entfallen und Gründer könnten sich mehr auf ihre Idee konzentrieren. Auch die Einhaltung von Beschaffungsrichtlinien der Hochschulen, die in der Vergangenheit etwa den Einkauf wichtiger Hardware außerhalb der EU untersagt hat, würde so entfallen.

3. Kosten der Gründung finanzieren
Bislang dürfen mit den Fördermitteln nicht die Kosten der Unternehmensgründung selbst bezahlt werden, etwa Rechtsanwalts- und Notarkosten. Wenn aber aus der Idee ein Unternehmen werden soll, müssen auch diese notwendigen Ausgaben bezahlt werden dürfen.

4. Alumni-Netzwerk schaffen und Austausch fördern
Die geförderten "Exist"-Stipendiaten werden nach Auslaufen der Förderung nicht weiter in das Programm eingebunden. Mit einem Alumni-Netzwerk und dem Austausch zwischen früheren und aktuellen Stipendiaten könnte wertvolles Wissen gesammelt und ausgetauscht werden.
(Bitkom: ra)

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